Augsburg:Pädophiler Kinderarzt zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt

Urteil gegen Kinderarzt wegen Missbrauchs von 21 Buben

Der angeklagte Kinderarzt im Strafjustizzentrum Augsburg

(Foto: dpa)
  • Vor Gericht hat der Mann alle Missbrauchsfälle zugegeben - an insgesamt 21 Jungen.
  • Das Augsburger Landgericht ordnete die Sicherungsverwahrung des 41-Jährigen an.

Von Stefan Mayr, Augsburg

Das Urteil gegen den pädophilen Augsburger Kinderarzt Harry S. ist nahe an der Höchststrafe: Der 41-Jährige muss dreizehneinhalb Jahre lang ins Gefängnis. Für die Zeit danach ordnete die Jugendkammer des Landgerichts Augsburg eine Sicherungsverwahrung an. Zudem verhängte sie ein lebenslanges Berufsverbot. Die Kammer um den Vorsitzenden Richter Lenart Hoesch sah es als erwiesen an, dass der geständige S. insgesamt 21 Jungen zwischen vier und neun Jahren sexuell missbraucht hat.

Der Schwurgerichtssaal des Augsburger Strafjustizzentrums war am Donnerstag bereits eine Viertelstunde vor der Urteilsverkündung bis auf den letzten Platz gefüllt. Als der Richter die Einzelfälle des sexuellen Missbrauchs detailliert beschreibt, ist die Beklemmung im Saal mit Händen zu greifen - nicht nur auf der Bank der Nebenkläger, auf der eines seiner Opfer Platz genommen hat, um das Urteil zu verfolgen.

Wie der Kinderarzt bei seinen Taten vorging

Der Täter hatte seine Opfer auf der Straße angesprochen und in Keller oder Tiefgaragen gelockt, um sich dort an ihnen zu vergehen. Besonders perfide ging er vor, als er die Söhne seiner Lebensgefährtinnen missbrauchte. Er betäubte dabei die gutgläubigen Kinder mit Notfall-Medikamenten.

Diese Taten waren ihm nur deshalb nachzuweisen, weil er zahlreiche Fotos seiner Taten anfertigte und auf seinem Computer speicherte. Der Anwalt eines Opfers hatte dem Mediziner vorgeworfen, er habe bei den Kindern eine "Schneise der emotionalen Verwüstung" hinterlassen. Viele der missbrauchten Jungen leiden bis heute unter den Geschehnissen und sind in psychotherapeutischer Behandlung. Manche haben Angst, alleine im Freien zu spielen, andere haben Schulprobleme oder sind Bettnässer und lassen sich nicht mehr von Kinderärzten untersuchen.

Der Gerichtsgutachter hatte den Angeklagten als voll schuldfähig eingestuft - und sowohl als therapiefähig als auch stark rückfallgefährdet. Die Staatsanwältin hatte S. als "äußerst gefährlichen Serien-Sexualtäter" bezeichnet und eine Gefängnisstrafe von vierzehneinhalb Jahren gefordert. Zudem beantragte sie die Sicherungsverwahrung nach der Haftzeit, weil der Täter eine große Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

Gutachter diagnostizierten eine "Kernpädophilie"

Obendrein forderte die Staatsanwältin ein lebenslanges Berufsverbot für den Kinderarzt. Die Verteidiger hatten darauf plädiert, ihren Mandanten höchstens neun Jahre lang einzusperren und ihn danach ohne Sicherungsverwahrung freizulassen. Der 41-Jährige hatte alle Missbrauchsfälle zugegeben und seine Arztzulassung zurückgegeben. Bei drei Fällen hatte er den Opfern auch eine Geldsumme zur Wiedergutmachung gezahlt.

Zwei Gutachter hatten bei S. eine "Kernpädophilie" diagnostiziert. Das heißt, er fühlt sich ausschließlich von kleinen Jungen sexuell angezogen. Diese Kernpädophilie gilt als unheilbar. Eine Therapie könnte aber erreichen, dass der Mann seine Neigung so weit kontrollieren kann, damit er keine Kinder mehr missbraucht. Falls das Urteil rechtskräftig wird, wird Harry S. nur dann auf freien Fuß kommen, wenn ein Gutachter ihm bescheinigt, dass er keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt.

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