Augsburg:Pädophiler Kinderarzt will Urteil nicht akzeptieren

Missbrauchsprozess gegen Kinderarzt

Der pädophile 41-Jährige war von dem Landgericht zu dreizehneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Zudem wurden die Verwahrung des Mannes nach der Haft und ein lebenslanges Berufsverbot angeordnet.

(Foto: dpa)
  • Der frühere Kinderarzt könnte nach dem Missbrauch von 21 Jungen sehr lange eingesperrt bleiben.
  • Das Gericht verhängte neben einer langen Haftstrafe auch noch die Sicherungsverwahrung.
  • Das will der pädophile Mann nicht akzeptieren. Seine Verteidiger gehen nach Karlsruhe.

Eine Woche nach seiner Verurteilung zu einer langen Gefängnisstrafe und Sicherungsverwahrung wegen sexuellen Missbrauchs von 21 Buben hat ein ehemaliger Kinderarzt Revision eingelegt.

Der entsprechende Antrag der Rechtsanwälte des Mannes sei bei Gericht eingegangen, bestätigte ein Sprecher des Augsburger Landgerichtes am Freitag einen Bericht der Augsburger Allgemeinen. Die Revisionsfrist war in der Nacht zum Freitag abgelaufen. Die Staatsanwaltschaft verzichtet hingegen wie angekündigt auf Rechtsmittel.

Gerichtsgutachter bescheinigt eine sehr hohe Rückfallgefahr

Der pädophile 41-Jährige war von dem Landgericht zu dreizehneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Zudem wurden die Verwahrung des Mannes nach der Haft und ein lebenslanges Berufsverbot angeordnet. Das Gericht folgte damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die beiden Verteidiger hatten in ihrem Plädoyer maximal neun Jahre Haft und die Einweisung in eine psychiatrische Klinik zur Therapierung ihres Mandanten verlangt.

Der Gerichtsgutachter hatte dem früheren Klinikarzt eine sehr hohe Rückfallgefahr bescheinigt. Sollten die Anwälte in den nächsten Monaten ihren Revisionsantrag nicht zurückziehen, müsste der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil überprüfen.

Der Mann hatte in dem Prozess alle Missbrauchsfälle zugegeben. Der Augsburger hatte rund 15 Jahre lang reihenweise Buben missbraucht, das jüngste Opfer war erst vier Jahre alt. Für Schlagzeilen sorgte 2014 die Entführung eines Fünfjährigen im niedersächsischen Garbsen. Der Mann arbeitete damals in Hannover. Er lockte das Kind in sein Auto, betäubte es mit einem Medikament und verging sich an dem Jungen in seiner Wohnung. Später setzte er das benommene Kind an anderer Stelle wieder aus.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: