Augsburg:Nach Unfalltod der Tochter: Eltern bekommen kein Schmerzensgeld vom Freistaat

Die Eltern hatten das Land Bayern verklagt, weil die Polizei den Unfallwagen nicht gefunden hatte. Wäre das Wrack schneller entdeckt worden, hätte die Tochter vielleicht überlebt.

Nach dem Unfalltod einer jungen Autofahrerin bekommen die Eltern kein Schmerzensgeld vom Freistaat. Das Augsburger Landgericht wies am Montag eine entsprechende Klage ab.

Die Eltern hatten Bayern verklagt, weil die Polizisten nach dem nächtlichen Unglück den Unfallwagen nicht gefunden hatten und die junge Frau in dem Wrack starb. Der Wagen wurde erst rund acht Stunden später am Vormittag entdeckt, da war die Fahrerin bereits tot. Wäre das Auto schnell gefunden worden, hätte die Tochter vielleicht gerettet werden können.

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Eine 24-Jährige kommt mit ihrem Wagen von der Autobahn bei Dasing ab, ein Zeuge wählt den Notruf. Doch die Beamten finden nichts. Nun ziehen ihre Eltern vor Gericht.

Von Christian Rost

Das Gericht wies im Urteil darauf hin, dass bei dem Geschehen in jener Sommernacht 2015 eine Verknüpfung tragischer Umstände vorlag. Den Streifenpolizisten vor Ort sei aber keine fahrlässige Amtspflichtverletzung nachzuweisen, erklärte eine Gerichtssprecherin.

Denn die Beamten konnten nach einem Zeugenhinweis weder an der Leitplanke noch an dem Wildzaun neben der Autobahn 8 bei Dasing (Landkreis Aichach-Friedberg) Beschädigungen entdecken. Dafür fanden die Polizisten vor Ort ein Pannenfahrzeug auf dem Seitenstreifen und gingen deswegen davon aus, dass es sich bei der telefonischen Unfallmeldung von Zeugen um eine Falschmeldung gehandelt habe.

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