Augsburg:Kein Sex in den "Körperwelten"

Der umstrittene Plastinator Gunterh von Hagens darf vorerst keine plastinierte Leichen beim Geschlechtsverkehr ausstellen. Einen Teilerfolg erzielte er dennoch.

Die Ausstellung eines Paars plastinierter Leichen beim Geschlechtsakt bleibt in Augsburg untersagt. Der umstrittene Plastinator Gunther von Hagens unterlag in dieser Frage in einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg, wie Gerichtssprecher Martin Nell mitteilte.

Augsburg: Zwei plastinierte Leichen beim Geschlechtsverkehr: In Augsburg wurden die Toten mit einer goldfarbenen Folie verhüllt.

Zwei plastinierte Leichen beim Geschlechtsverkehr: In Augsburg wurden die Toten mit einer goldfarbenen Folie verhüllt.

(Foto: Foto: ddp)

Das entsprechende Verbot durch die Stadtverwaltung gegen die Macher der Ausstellung "Körperwelten" wurde damit bestätigt. Organisator Hagens wollte sich auf Anfrage nicht zu der Niederlage äußern.

Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung anders als die Stadt. Diese hatte argumentiert, dass die Zurschaustellung konservierter Körper von zwei toten Menschen beim Sex gegen die Vorschriften des bayerischen Bestattungsgesetzes und den postmortalen Persönlichkeitsschutz verstoße.

Das Verwaltungsgericht bezog sich hingegen auf Zweifel daran, ob der Spender des männlichen Körpers bei seiner Einwilligung, ein halbes Jahr vor seinem Tod, im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte war.

Auf seinem Totenschein wurde dem Mann nämlich später Demenz attestiert. Nell sagte, das Gericht habe mit Angehörigen und behandelnden Ärzten gesprochen und dabei widersprüchliche Aussagen zu hören bekommen. In der Abwägung habe es sich, auch wegen des Zeitdrucks bei einer Eilentscheidung, für den prophylaktischen Schutz der Würde des Mannes entschieden. Schließlich sei die Darstellung beim Geschlechtsakt besonders schwerwiegend.

Die moralische Frage, ob die Zurschaustellung Toter beim Sex gegen die Menschenwürde verstoße, "konnte offengelassen werden", wie Nell sagte. Damit müsste sich das Gericht eventuell dann auseinandersetzen, wenn Hagens ein anderes Paar nach Augsburg bringen sollte.

Außerdem kann Hagens noch juristisch gegen die Entscheidung vorgehen. Nell betonte: "Ich vermute, dass das noch nicht der Schlusspunkt war."

Einen Teilsieg erreiche Hagens in dem Eilverfahren in der Frage, ob er sich seine Ausstellungsstücke im Vorfeld von der Stadt genehmigen lassen muss. Diese Forderung der Behörde ging dem Gericht zu weit. Dafür gebe es keine Rechtsgrundlage. Die Stadt könne erst im Nachhinein eingreifen, falls ihr etwas als unzulässig erscheine.

Die konservierten Körper zweier toter Menschen beim Sex hatte Hagens zum ersten Mal im Mai in Berlin gezeigt. Das Exponat war dort jedoch in einem separaten Raum ausgestellt, zu dem Besucher unter 16 Jahren nur mit Einwilligung von Erziehungsberechtigten Zutritt hatten. In Augsburg wurden die beiden Leichen mit einer goldfarbenen Folie verhüllt.

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