Augsburg:Gericht urteilt über Gewicht

Steigendes Übergewicht ist kein ausreichender Grund für eine vorzeitige Kündigung eines Fitnessstudio-Vertrags. Diese Erfahrung musste ein schwergewichtiger Mann in einem Studio im Großraum Augsburg respektive vor dem dortigen Amtsgericht machen. Der Schwabmünchner hatte sich bei einem Fitnessstudio angemeldet - mit dem Vorsatz abzuspecken. Doch er nahm noch mehr zu und kündigte den Vertrag. Ein Arzt attestierte ihm, aufgrund seines Übergewichts könne er die Geräte nicht mehr nutzen. Das Fitnessstudio akzeptierte die Kündigung nicht und verklagte den Kunden auf Zahlung der ausstehenden 1650 Euro Mitgliedsbeitrag. Das Gericht gab dem Center Recht: Gewichtszunahme sei keine Erkrankung, die eine Kündigung rechtfertige. Das Risiko der Gewichtszunahme liege beim Kunden. Letztlich einigten sich die Parteien auf eine Vergleichszahlung in Höhe von 1300 Euro.

© SZ vom 23.07.2015 / stma - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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