Augsburg:Dumm gelaufen

Polizist auf der Anklagebank

Von Stefan Mayr, Augsburg

Dieser Polizist braucht dringend ein Anti-Aggressions-Training - falls stimmt, was in der Anklageschrift gegen ihn geschrieben steht. Der 39-Jährige muss sich vor dem Amtsgericht Augsburg verantworten, ihm wird vorsätzliche Körperverletzung im Amt und Beleidigung vorgeworfen.

Die Geschichte beginnt im Mai 2014. Damals soll der Beamte bei der Festnahme einer Frau deren Kopf mit Absicht gegen den Streifenwagen geschlagen haben. Das Opfer erlitt eine Schädelprellung und ein blaues Auge. Gegen den Polizisten ermittelten Kollegen des Landeskriminalamtes. Man sollte meinen, dass Polizisten wissen, wie man sich bei Vernehmungen geschickt äußert - oder sich um Kopf und Kragen redet. So ist es bei Verdacht auf Körperverletzung eher ungeschickt, wenn man sich angriffslustig zeigt. Sinnvoller wäre es, sich besonnen und ruhig zu geben. Zumal, wenn man sich nichts vorzuwerfen hat. Der Augsburger Polizist jedenfalls soll auf Fragen des LKA-Beamten ungewöhnlich reagiert haben, wie das Amtsgericht in einer Pressemitteilung schrieb: Er habe die Frau als "dumme Sau" und "Penner" bezeichnet, ihre Vorwürfe "Scheißdreck" genannt. Dann sei er so richtig in Fahrt geraten: "Aber am meisten ärgere ich mich über die Zipfelklatscher im Präsidium, die so etwas gleich weitergeben und denen glauben", habe er getönt. "Jeder Arsch" könne eine Behauptung aufstellen, "und diese Idioten im Präsidium da oben machen gleich ein Verfahren gegen einen auf."

Der Prozess beginnt am Donnerstag, und es ist nicht der einzige unangenehme Fall für die Augsburger Polizei in diesen Wochen. Erst Mitte November war ein anderer Polizist auf der Anklagebank des Amtsgerichts gesessen. Ihm wurde vorgeworfen, in einem Zivilprozess als Zeuge gelogen zu haben. Dabei ging es um eine Festnahme im Jahr 2011. Dabei soll der Beamte einen Bürger fünf Minuten lang mit dem Knie auf den Boden gedrückt haben Der Betroffene klagte gegen den Freistaat Bayern und forderte Schadenersatz. Im Zeugenstand beteuerte der Polizist, er habe den Mann höchstens eine Minute lang am Boden fixiert und danach wieder aufgerichtet. Das Gericht glaubte ihm aber nicht. Inzwischen wurde er wegen uneidlicher Falschaussage zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt.

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