Augsburg:Der Zaun muss weg

Verwaltungsgericht verdonnert Oettinger Fürstenhaus zum Abriss

Von Stefan Mayr, Oettingen/Augsburg

Das Oettinger Fürstenhaus muss seinen ebenso umstrittenen wie mächtigen Elektrozaun um seinen Forst nun doch komplett abbauen. Dies hat das Verwaltungsgericht Augsburg in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschieden. Ein Bürger hatte gegen den knapp 22 Kilometer langen und bis zu 1,20 Meter hohen Zaun geklagt. Er sah sich in seinem Grundrecht auf freien Zugang zur Natur beeinträchtigt und beantragte die Beseitigung des Bauwerks. Das Gericht gab ihm recht - und widersprach damit dem Landratsamt Donau-Ries, das den Zaun als rechtmäßig eingestuft hatte.

Der sogenannte Oettinger Forst des Fürstenhauses Oettingen-Oettingen und Oettingen-Spielberg erstreckt sich über die Grenze der Landkreise Ansbach und Donau-Ries. Als der Elektrozaun im Jahr 2008 errichtet wurde, löste das sowohl im Nördlinger Ries als auch in Mittelfranken Empörung aus. Erholungssuchende und Umweltschützer erachteten das Bauwerk als klaren Verstoß gegen die Bayerische Verfassung, die in feierlichem Beamtendeutsch festhält: "Der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide (. . .) ist jedermann gestattet." (Artikel 141,3). Das Fürstenhaus begründete den Zaun als Schutzmaßnahme gegen Wildschweine, die in den benachbarten Feldern immer mehr Schäden anrichteten. Dieser Argumentation schloss sich das Gericht nicht an.

Besonders kurios an diesem Fall: Das Landratsamt Ansbach hatte bereits im Jahr 2011 das Fürstenhaus dazu verdonnert, den Zaun abzureißen. Der Landkreis Donau-Ries hingegen drückte beide Augen zu und ließ das Fürstenhaus gewähren. Diese Ungleichbehandlung ist nun beendet. Allerdings noch nicht endgültig: Gegen das Urteil kann innerhalb eines Monats beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden. Das Fürstliche Haus wollte das Urteil am Montag nicht kommentieren.

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