Augsburg:Anwalt klagt gegen Robenzwang vor Gericht

Rechtsanwalt

Kleiderordnung: Die Robe gehört zum Erscheinungsbild von Anwälten. Doch müssen sie das schwarze Tuch zu jeder Verhandlung tragen?

(Foto: Oliver Berg/dpa)
  • Der Anwalt Norman Synek fordert vom Freistaat 750 Euro Verdienstausfall plus 20 Euro Fahrtkosten.
  • Im November 2014 hatte ein Augsburger Amtsrichter eine Verhandlung vor dem Amtsgericht nach zwei Minuten abgebrochen , weil Synek ohne Robe erschienen war.
  • Synek wertet das Verhalten des Richters als Amtspflichtverletzung, den bei der Verhandlung von Zivilsachen müssten keine Roben getragen werden.

Von Stefan Mayr, Augsburg

Müssen Anwälte vor Gericht schwarze Roben tragen? Und wenn ja, welchen Sinn hat diese Regelung? Über diese Fragen lässt sich trefflich streiten. Der preußische König Friedrich Wilhelm I. beantwortete sie anno 1726 mit einem knackigen Dekret: "Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann."

Im Sitzungssaal 107 des Justizpalastes zu Augsburg ging es am Dienstag um keine Spitzbüberei, sondern um Schadenersatz. 750 Euro Verdienstausfall plus 20 Euro Fahrtkosten fordert der Münchner Anwalt Norman Synek vom Freistaat Bayern.

"Ich wurde wie ein Schuljunge nach Hause geschickt"

Auslöser seiner Klage: Im November 2014 hatte ein Augsburger Amtsrichter eine Verhandlung vor dem Amtsgericht nach zwei Minuten abgebrochen und einen neuen Termin angesetzt, weil Synek ohne Robe erschienen war. "Ich wurde wie ein Schuljunge nach Hause geschickt", berichtet Synek, "das ist für die Bürger nicht hinnehmbar." Er wertet das Verhalten des Richters als Amtspflichtverletzung. Ein vom Staat mit Steuergeld bezahlter Richter solle Recht sprechen und nicht als absolutistischer Herrscher agieren.

Synek argumentiert, vor dem Amtsgericht müsse er bei Zivilsachen keine Robe tragen. Er beruft sich dabei auf die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA). Dort steht in § 20: "Der Rechtsanwalt trägt vor Gericht als Berufstracht die Robe, soweit das üblich ist. Eine Berufspflicht zum Erscheinen in Robe besteht beim Amtsgericht in Zivilsachen nicht." Ist der Richter also ein klein wenig über das Ziel hinausgeschossen? Nein, sagt jedenfalls dessen Vorgesetzter, Amtsgerichtspräsident Bernt Münzenberg. Er beruft sich auf das Gewohnheitsrecht: "Vor dem Amtsgericht Augsburg tragen Anwälte seit jeher auch in Zivilsachen eine Robe."

Immer ohne Robe tätig

Dem widersprach Synek am Dienstag vor dem Landgericht vehement. "Ich war schon mindestens zehnmal am Amtsgericht tätig. Immer ohne Robe, und nie hat ein Richter das moniert oder auch nur ein Wort darüber verloren." Dies sei übrigens auch an anderen Gerichten so - etwa in München und Rosenheim. Diesmal trug Synek übrigens seine Robe. Weil es vor dem Landgericht - im Gegensatz zum Amtsgericht - vorgeschrieben sei, wie er betonte.

Der Richter versuchte am Dienstag, den Streit elegant mit einer gütlichen Einigung beizulegen. Doch Kläger Synek blockte ab. Ihm gehe es nicht ums Geld, sondern ums Grundsätzliche. Dass der Streit um den schwarzen Mantel keine Geschichte ist, über die mal schnell der Mantel des Schweigens gelegt werden kann, zeigte auch der Auftrieb im Saal. Anwesend war neben einer Handvoll Journalisten eine noch größere Portion der Augsburger Justiz-Prominenz: der Landgerichtspräsident, der Amtsgerichtsvizepräsident, die Pressesprecher von Amts- und Landgericht und ein Vertreter der Anwaltskammer.

Das Urteil wird am 30. Juni verkündet. Es wird wohl nicht der letzte Termin zu diesem Thema sein. Denn für den Fall der Abweisung seiner Klage kündigt Synek bereits Berufung vor dem Oberlandesgericht an. Er sagt: "Das Rückspiel findet dann in München statt."

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