Asylzentrum:Bamberg streicht Taschengeld für Flüchtlinge - und wird gerügt

Rückführungseinrichtung für Flüchtlinge in Bamberg

Flüchtlinge im Rückführungszentrum in Bamberg.

(Foto: Nicolas Armer/dpa)
  • In der "Aufnahmeeinrichtung Oberfranken" in Bamberg will die bayerische Staatsregierung vorführen, wie effektives Asylmanagement funktioniert.
  • Gemeint sind schnelle Verfahren, rasche Abschiebungen und gerne auch empfindliche Sanktionen - letztere hat das Bamberger Sozialamt eigenständig umgesetzt.
  • Nun hat ein Gericht das Sozialamt gerügt, weil es Flüchtlingen rechtswidrig das Taschengeld strich.

Von Bernd Kastner

Bamberg ist zum Streitfeld geworden. Die CSU und damit die bayerische Staatsregierung hat die Weltkulturerbe-Stadt zum Exerzierplatz ihrer Asylpolitik erklärt. In der "Aufnahmeeinrichtung Oberfranken" ist Platz für 3400 Flüchtlinge, derzeit sind knapp 1350 Betten belegt. Hier wollen die bayerische Staatsregierung, das Asyl-Bundesamt und weitere Behörden zeigen, wie sie sich effektives Asylmanagement vorstellen: schnelle Verfahren, rasche Abschiebungen, und gerne auch mal empfindliche Sanktionen gegen Flüchtlinge. Die Behörden ziehen die Daumenschrauben an, lautet die Botschaft aus Bamberg. Gerichte aber haben das Drehen an der Schraube gebremst.

Vergangenen Herbst wurde bekannt, dass das Sozialamt der von einem SPD-Oberbürgermeister regierten Stadt Bamberg Dutzenden Flüchtlingen ihr "Taschengeld" in Höhe von etwa 100 Euro monatlich gestrichen hatte. Weil sie, so der Vorwurf, nur wegen der Sozialleistungen nach Deutschland gekommen oder noch nicht ausgereist seien.

Der bayerische Flüchtlingsrat lief Sturm, auch deshalb, weil das Amt recht lässig agiert habe: Nur mündlich erfuhren die Betroffenen, dass sie fortan bloß noch das Allernötigste bekommen, Essen, Bett, Kleidung, ansonsten: keinen Cent. "Rechtswidrig" und "unmenschlich" sei das. Der Flüchtlingsrat war auch deshalb so alarmiert, weil die Bamberger Unterkunft Vorbild ist für die geplanten "Anker"-Zentren: Bundesweit will die große Koalition große Ankunfts- und Abschiebezentren etablieren.

Das bayerische Landessozialgericht stärkt jetzt die Kritik der Flüchtlingslobby und erklärt das Agieren der Stadt Bamberg für "rechtswidrig": "Eine gesetzliche Grundlage (...) ist nicht gegeben." Die Stadt müsse ihre Sanktion schon ordentlich mitteilen, also schriftlich, nur so werde daraus der nötige Verwaltungsakt. Schon zuvor hatte das städtische Sozialamt diverse Geld-Sanktionen rückgängig machen müssen, nach Hinweisen des Sozialgerichts Bayreuth: Nur, weil jemand aus einem sicheren Drittstaat in die Bundesrepublik eingereist ist, heiße das nicht automatisch, er sei nur gekommen, um deutsche Sozialleistungen abzugreifen. Das Amt musste nicht nur das Geld rückwirkend entrichten, sondern obendrein den Anwalt des Flüchtlings bezahlen.

Den Chef des Bamberger Sozialamts, Richard Reiser, bringt das nicht aus der Ruhe. Dass amtliches Handeln für rechtswidrig erklärt werde, sei ja nicht so ungewöhnlich. Mit mündlichen Bescheiden habe man gearbeitet, weil das schneller und einfacher sei. Anfangs habe man nur den Fehler gemacht, ganz auf Informationen der Ausländerbehörde zu vertrauen, die der Staatsregierung untergeordnet ist. Inzwischen höre man einen Geflüchteten auch persönlich an, ehe man ihn sanktioniere. Jetzt schriftlich, wie vorgeschrieben. Er habe auch den Eindruck, sagt Reiser, dass der Staat die Daumenschrauben anziehe, aber das Sozialamt beteilige sich nicht daran, es sei "kein Handlanger des Staates", bloß an dessen Vorschriften gebunden. Der Flüchtlingsrat fordert die Stadt jetzt auf, allen Sanktionierten ihr Geld rückwirkend auszuzahlen.

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