Ein afghanischer Asylbewerber aus dem Landkreis Freising hat vor dem Verwaltungsgericht München ein möglicherweise richtungsweisendes Urteil erkämpft: Das Gericht hob einen Bescheid des zuständigen Landratsamtes auf, in dem dem Afghanen verboten wurde, eine Ausbildung zum Schneider aufzunehmen - die Entscheidung, so das Gericht, basiere auf überholten Weisungen aus dem Innenministerium.
Der 34-jährige Nurhulla Burhani lebt seit 2014 in Moosburg im Landkreis Freising. In seiner Heimat Afghanistan hat er vor seiner Flucht 13 Jahre lang als Schneider gearbeitet. Im vergangenen Jahr hat er bei einer Moosburger Schneiderin ein Praktikum gemacht - und dabei offensichtlich einen so guten Eindruck hinterlassen, dass ihm ein Ausbildungsplatz angeboten wurde.
Das jedoch verbot die Ausländerbehörde des Landratsamtes: Flüchtlinge aus Afghanistan hätten eine schlechte "Bleibeperspektive". Burhani selbst habe vor allem nicht ausreichend an seiner Identitätsfeststellung mitgewirkt. Der Mann hingegen beteuert, er habe keine Papiere und auch keine Adressen von Verwandten oder Freunden in Afghanistan, die ihm helfen könnten.
Gegen den ablehnenden Bescheid hatte Burhani geklagt - und am Donnerstag überraschend recht bekommen: Das Landratsamt sei bei seiner Entscheidung von nicht mehr aktuellen Tatsachen ausgegangen, eine Weisung des Innenministeriums zu Afghanistan sei überholt. Ausdrücklich betont das Gericht, dass die Ausländerbehörde nun neu prüfen und entscheiden müsse.
"Ob das Ausbildungsverbot wiederholt ausgesprochen wird oder nicht, liegt im Ermessen des Landratsamts und wurde nicht durch das Gericht entschieden", heißt es in einer Mitteilung. Die Anwältin von Nurhulla Burhani empfiehlt jetzt allen Flüchtlingen, deren Arbeits- und Ausbildungserlaubnis vom Landratsamt Freising abgelehnt worden sei, einen neuen Antrag zu stellen: "Wir werden alle durchklagen."