Arbeitsmarkt:Ärger um den Mindestlohn

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Bisher kontrolliert der Zoll, ob die Unternehmen auch tatsächlich den Mindestlohn zahlen. (Foto: Jens Büttner/dpa)

CSU will Kontrollsystem ändern, zum Ärger der Gewerkschaften

Von Dietrich Mittler, München

Die CSU-Fraktion möchte die Kontrollen beim Mindestlohn ändern und handelt sich damit Ärger mit den Gewerkschaften ein. Den Abgeordneten schwebt ein "mittelstandsfreundliches" Kontrollsystem vor, es soll nicht länger der Zoll zuständig sein, sondern die Deutsche Rentenversicherung. Für den DGB Bayern ist das ein "Freifahrtschein für schwarze Schafe unter den Arbeitgebern".

Seit Einführung des Mindestlohns bekommen viele Arbeitnehmer in Bayern, unter ihnen etwa 220 000 in Vollbeschäftigung, mehr Geld für ihre Arbeit. Damit dies auch tatsächlich geschieht, müssen bislang Beamte der Hauptzollämter alle Unternehmen prüfen, die Arbeitnehmer beschäftigen - gleich, ob sie Minijobber, Teilzeit- oder Vollzeitkräfte für sich arbeiten lassen. Die Spezialisten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sollen unter anderem ein Auge darauf haben, ob die Arbeitgeber ihrer sozialversicherungsrechtlichen Meldepflicht nachkommen und ob die Arbeitsbedingungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Das würde die CSU-Fraktion nun gerne ändern. Sie hat einen Antrag ausgearbeitet, die Staatsregierung soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass in diese Richtung etwas vorangeht. Nach Ansicht der Antragsteller, federführend Erwin Huber und Harald Schwartz, sollen die FKS-Beamten von dieser Aufgabe entbunden werden. Die Betriebe würden ohnehin ausnahmslos von der Deutschen Rentenversicherung überprüft. "Der Prüfungsturnus beträgt in der Regel vier Jahre. Die Prüfung erfolgt lückenlos", argumentieren die Antragsteller. Zudem sei bereits in der Vergangenheit geprüft worden, "ob ein bestehender Tariflohn bezahlt wurde oder nicht". "Unternehmer dürfen nicht zusätzlich durch den Zoll Prüfungen, die Zeit, Geld und Nerven kosten, unterworfen werden", heißt es im Antrag.

Der DGB fände eine Änderung der Zuständigkeit problematisch. Die Prüftätigkeit der Rentenversicherung finde in der Regel nur alle vier Jahre statt, die nach dem Mindestlohngesetz relevanten Dokumente müssten jedoch "nur zwei Jahre lang aufbewahrt werden". Zudem erfolge die Prüfung stichprobenartig und die Rentenversicherung dürfe "weder die Arbeitszeiterfassung kontrollieren, noch Bußgelder bei einem Verstoß der Aufzeichnungspflicht verhängen".

Der Abgeordnete Schwartz betont, er werde das Gespräch mit DGB-Chef Matthias Jena suchen. "Wir sind doch Partner. Die CSU steht voll zum Mindestlohngesetz", sagte er. Schwartz geht davon aus, dass die Rentenversicherung die Betriebe öfter prüft als nur alle vier Jahre, diese seien "nur die Obergrenze." Es gehe vielmehr darum, Doppelarbeit und Mehrausgaben zu vermeiden. Nach seiner Kenntnis wolle der Zoll 1600 Beamte einstellen, "die die Einhaltung des Mindestlohns überprüfen sollen". Eine Investition, die aus Sicht der CSU unnötig ist.

© SZ vom 18.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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