Anschlag auf Schule in Ansbach:Amokläufer muss neun Jahre ins Gefängnis

"Hochkriminell, arrogant, narzisstisch": Der 19-Jährige, der in Ansbach sein Gymnasium gestürmt hatte, wurde des versuchten Mordes in 47 Fällen schuldig gesprochen.

Der Schul-Amokläufer von Ansbach ist zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt worden. Die Jugendkammer des Landgerichts Ansbach sprach den 19-Jährigen am Donnerstag unter anderem des versuchten Mordes in 47 Fällen schuldig. Der unter einer Persönlichkeitsstörung leidende junge Mann soll außerdem in einer Psychiatrie untergebracht werden.

Urteil nach  Amoklauf in Ansbach; dpa

Georg R. war im September 2009 bewaffnet in das Gymnasium Carolinum in Ansbach gestürmt und hatte Brandsätze in zwei Klassenzimmer geworfen. Vor der Türe schlug er mit einem Beil auf die flüchtenden Schüler ein.

(Foto: Foto: dpa)

Der Vorsitzende Richter Bernd Rösch sagte, Georg R. habe sich des versuchten Mordes, schwerer Körperverletzung, versuchter besonders schwerer Brandstiftung und versuchten Totschlags an zwei Polizisten schuldig gemacht.

Der damalige Abiturient war im September 2009 schwer bewaffnet in das Gymnasium Carolinum gestürmt und hatte insgesamt 15 Menschen verletzt.

Hochkriminell, arrogant, narzisstisch: Mit diesen Worten hatte der Staatsanwalt Jürgen Krach zuvor in seinem Plädoyer den Schul-Amokläufer beschrieben. Er hatte zehn Jahre Jugendhaft gefordert, wie ein Justizsprecher aus der nicht öffentlichen Verhandlung berichtete. Der Verteidiger von Georg R. hatte sich für höchstens acht Jahre Jugendhaft ausgesprochen.

R. war im September 2009 mit Molotowcocktails und einem Beil in das Gymnasium Carolinum gestürmt. 15 Menschen wurden verletzt. Eine Schülerin erlitt durch Beilhiebe lebensgefährliche Kopfverletzungen. Der Täter hatte die blutige Attacke zu Beginn des Prozesses gestanden, aber kein Mitleid mit seinen Opfern gezeigt.

Staatsanwalt Jürgen Krach beschrieb den Angeklagten als "eine Persönlichkeit, die zur Selbstinszenierung neigt". Georg R. sei geprägt von beispiellosem Narzissmus.

Nach Ansicht des Staatsanwalts habe der Angeklagte nicht aus Verärgerung heraus gehandelt. Auch das angebliche Mobbing sei kein Grund gewesen. Vielmehr habe sich Georg R. selbst abgegrenzt. Bei seiner blutigen Attacke sei der damalige Abiturient "absolut gefühllos" vorgegangen. Es sei schlicht und einfach Glück gewesen, dass nicht mehr passiert sei.

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