Angriff mit Samuraischwert:Richter schickt Täter in Entziehungsanstalt

Lesezeit: 1 min

  • Der 47-jährige Robert B. muss auf unbestimmte Zeit in eine Entziehungsanstalt, weil er im Rausch Polizisten und Biergartengäste mit einem Samuraischwert angegriffen hat.
  • Das Landgericht Traunstein entschied sich gegen eine Unterbringung in einer forensischen Klinik, da es keine Wiederholungsgefahr sah.
  • Der 47-Jährige ist alkoholabhängig und hat eine Persönlichkeitsstörung.

Von Heiner Effern, Traunstein

Wegen eines Angriffs auf Polizisten mit einem Samuraischwert und einer Machete muss der 47 Jahre alte Robert B. für unbestimmte Zeit in eine Entziehungsanstalt. Das Landgericht Traunstein entschied sich im Prozess gegen den früheren Metzger damit überraschend gegen eine Unterbringung in einer forensischen Klinik. Der Beschuldigte hatte am 3. Juni 2014 in Neuötting zuerst Gäste eines Biergartens und später Polizisten mit seinen Stichwaffen bedroht.

Es ging nie um eine Haftstrafe

Einer der Beamten schoss ihm schließlich eine Kugel ins Bein, als er einen Kollegen gefährdet sah. Als Robert B. Stunden später im Krankenhaus versorgt wurde, hatte er immer noch 1,56 Promille im Blut. Im Prozess ging es nie um eine Verurteilung zu einer Haftstrafe, weil er wegen seiner Alkoholabhängigkeit und einer Persönlichkeitsstörung als nicht schuldfähig gilt. Entscheiden mussten die Richter, ob er wegen erwiesener Bedrohung und versuchter schwerer Körperverletzung in eine forensische Klinik einzuweisen ist. Doch sie zogen es vor, den Beschuldigten auf Zwangsentzug zu setzen. Robert B. sagte in der Verhandlung aus, an einem Wochenende 40 Halbe Bier zu trinken, Schnaps eher nicht.

Am Tag, als er mit seinen Stichwaffen und einem nicht funktionsfähigen Gewehr durch Neuötting ging, hätten ihm Kameraden vorher Hochprozentiges in eine Bierflasche gefüllt. Von seinen Taten wisse er nichts mehr, er habe aber sterben wollen und deshalb die Polizisten bedroht. Der psychiatrische Gutachter hatte bei ihm auch eine begrenzte Intelligenz diagnostiziert. Zur Tat sei es durch einen Cocktail von Faktoren gekommen. Auf die für eine Unterbringung in der Forensik nötige hohe Wiederholungsgefahr wollte er sich nicht festlegen.

© SZ vom 03.02.2015 / heff - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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