Mehrere hundert Menschen werfen sich jedes Jahr vor einen Zug - und viele Lokführer verkraften das Gefühl nicht, jemanden totgefahren zu haben. Winfried Hengesbach litt zwei Jahre lang unter Albträumen. Dafür sollen ihm die Angehörigen des Suizidanten nun Schmerzensgeld zahlen.
Als Robert Enke im November 2009 gestorben ist, der Nationaltorwart, der seine Depressionen nicht mehr aushalten konnte, da ist eine Zeitlang darüber gesprochen worden. Über Menschen, die sich in Deutschland zum Sterben vor Züge werfen, es sollen durchschnittlich drei am Tag sein. Es ist ein Tabuthema, die Deutsche Bahn veröffentlicht keine Zahlen, auch deswegen, weil sie dort den Werther-Effekt fürchten - die Nachahmer. Dabei passiert es oft. Nachzulesen ist das beim Eisenbahn-Bundesamt. Demnach sind 2009 in Deutschland 875 Suizide auf Bahnschienen geschehen, im Jahr zuvor waren es 714 Menschen.
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Ein Lokführer soll Schmerzensgeld von den Angehörigen eines jungen Mannes erhalten, der sich im Januar 2009 vor dessen Zug geworfen hat. (© dapd)
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Einen von ihnen hat Winfried Hengesbach totgefahren. Im Januar 2009 war das, gegen ein Uhr nachts; ein junger Mann, 20 Jahre alt, ist zwischen Nürnberg und Lauf an der Pegnitz unter seinem Zug gestorben. Hengesbach, 52, hat zwei Jahre gebraucht, bis er das Unglück überwunden hat. Deswegen hat seine Ehefrau die Eltern des jungen Mannes auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. Sie sollten zahlen, weil ihr Mann arbeitsunfähig war, weil er Albträume hatte und nicht mehr schlafen konnte. Am Dienstag sollte das Landgericht Nürnberg-Fürth über den Fall befinden, aber es kann gut sein, dass es gar kein Urteil gibt. Richterin Jana Lux riet den Parteien zu einem Vergleich.
Es gibt keinen vergleichbaren Fall in Deutschland, noch ist keiner vor Gericht durchexerziert worden. Nur einen ähnlichen habe sie gefunden, sagt Richterin Lux, 1999 habe ein Lokführer vom Landgericht Bielefeld 10.000 Mark nach einem Unfall zugesprochen bekommen. Höchstens 5000 Euro könnte auch Hengesbach bekommen, sagt sie, vorausgesetzt eine Klage hätte überhaupt Erfolg. Die 15.000 Euro, die seine Frau von den Eltern des jungen Mannes forderte, bezeichnet die Richterin als viel zu hoch gegriffen. Es gebe nicht für jeden Schmerz jemanden, der bezahle. Und so viel Geld gibt es nicht einmal, wenn man einem Angehörigen bei einem Unfall beim Sterben zuschauen muss. Zum Beispiel.
"Dabei sind wir die Opfer", sagt Hengesbach. Er sagt nicht viel, lässt lieber seinen Anwalt reden, aber dann bricht es doch aus ihm heraus. Immer werde nur über die Toten gesprochen, nie über die Lokführer, die das Unglück zwar überleben, aber oft jahrelang darunter leiden. "Jedes Mal wenn ich einen dunklen Busch an der Schiene sehe, ziehe ich durch", sagt er. Er bremst, meint er, aber bremsen sagt man nicht unter Lokführern. Er fährt wieder, weil er Geld verdienen muss und weil er seinen Job auch nicht aufgeben will. Dreimal soll es einem Lokführer im Schnitt in einem Arbeitsleben passieren, dass ihm ein Lebensmüder vor den Zug springt; dies will die Bahn ebenfalls nicht bestätigen.
Berufsrisiko sei das, argumentiert auch der Rechtsanwalt der Eltern, die dem Lokführer Schmerzensgeld bezahlen sollen. Außerdem habe der 52-Jährige die Kollision gar nicht als tödlichen Unfall wahrgenommen, vielmehr sei er davon ausgegangen, ein Tier überfahren zu haben. Die Leiche des jungen Mannes fand später ein anderer Lokführer.
Winfried Hengesbach sagt schließlich, er habe genug, er wolle mit dem Thema endlich abschließen. Mit 5000 Euro Schmerzensgeld könne er leben, "damit wäre die Sache für mich gegessen". Ob sie bezahlen, müssen nun die Eltern und deren Versicherung entscheiden. Wenn nicht, dann muss doch noch ein Gericht befinden. Dann würde ein Präzedenzfall aus der Geschichte von Winfried Hengesbach, meint sein Anwalt.
(SZ vom 27.07.2011/tob)
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Bei allem Mitgefühl für Lokführer, die so etwas erleben müssen, aber ich habe null Verständnis für diese Geldgier!
Ende 1999 bin ich vor einen IC Zug gesprungen. Ich lag voll auf dem Gleis drauf, der Zug aber, ist fast komplett über mich her gefahren. Fast: meine Beine sind beim überfahren abgeschnitten worden. Wäre nicht ein Streifen zufällig gleich um die Ecke da gewesen, wäre ich wohl leer geblutet.
Als ich etwa 12 Stunden später im Krankenhaus aufwachte, habe ich in sofern möglich war, um Papier und Stift gebeten und geschrieben: 'Es tut mir Leid. Lesen Sie diese Wörter an einem schönen Tag.' Ich wollte es dem Lokführer geben, der aber wollte mich nicht sehen, so teilte mir die Polizei mit. Der Polizist aber, würde ihm das Zettel überreichen
Kurz danach ist die Diskussion losgegangen, ob es vertretbar sei, das was ich gemacht hatte, und wie es mit dem Lokführer aussah. Nur mit dem Unterschied, dass ich als 'Gesprächspartner' selber an diese Diskussion teilnehmen konnte.
Habe ich vorab an den Lokführer gedacht? Sehr wohl. Wieso habe ich ihn nicht geschont und mir z.B. eine Alternative einfallen lassen? Einfach: ich konnte nicht anders. Ohne Einfluss von Drogen, also völlig 'gesund', nach gescheiterten Therapie- und Medikamentenversuchen aber, ebenso völlig handlungsunfähig.
Anfang dieses Jahres, also über 10 Jahren später jetzt, hat der Polizist mich im Internet gesucht und gefunden, und mir geschrieben, dass er beim ablegen von seinen alten Akten, auf meinen Fall gestoßen war. Das Zettel mit meinem Text lag noch immer in der Akte: der Lokführer damals hatte alle Kontakt/Verbindung mit mir abgelehnt.
Dies ist eine der Situationen im Leben, die nur Verlierer kennt.
dass die Zahlung von Schmerzensgeld die psychischen Schäden beim Lokführer heilen kann. Eigentlich wäre aber wohl die DB als Arbeitgeber in der Pflicht ihren Angestellten eine ausreichende Therapie zukommen zu lassen. Wenn der Selbstmörder (was wohl häufig so ist) kein Vermögen hinterlassen hat bestehen auch keine Ansprüche an Eltern. Sippenhaft gibt es bei uns nicht mehr, Schmerzensgeld kann ja wohl nur aus dem Erbe gezahlt werden.
ihre Argumentation und die des Lokführers ist die, dass alles Immaterielle in Geld umgerechnet werden kann. Würden Sie dem zustimmen?
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