Amtsgericht Wunsiedel:Urteil: Vergleich von Asylbewerbern mit Hunden ist Volksverhetzung

  • Ein Geschäftsinhaber im oberfränkischen Selb hat ein rassistisches Schild aufgestellt mit der Aufschrift "Asylanten müssen draußen bleiben". Daneben war das Bild eines Hundes zu sehen.
  • Das Amtsgericht Wunsiedel wertet das als Volksverhetzung und verurteilt den 54-Jährigen zu einer Geldstrafe.

Ist es Volksverhetzung, wenn auf einem Schild neben dem Bild eines Hundes der Satz "Asylanten müssen draußen bleiben" geschrieben steht? Ja, hat am Donnerstag das Amtsgericht Wunsiedel geurteilt. Es hatte den Fall eines Ladenbesitzers aus dem oberfränkischen Selb zu verhandeln, der ein eben solches Schild an seinem Geschäft angebracht hatte.

"Der Knackpunkt ist der Hund", sagte Richter Roland Kastner vom Amtsgericht Wunsiedel am Donnerstag. Er schloss sich damit der Meinung des Staatsanwalts an. Dieser hatte argumentiert, dass das Schild eine Bevölkerungsgruppe mit Tieren gleichsetze, die als so unrein gelten, dass sie etwa Lebensmittelläden nicht betreten dürfen.

Der angeklagte Ladenbesitzer erhielt deshalb eine Verwarnung und muss 1800 Euro an zwei Kindergärten zahlen. Erfüllt der 54-Jährige die Auflage nicht, wird eine Strafe von 4950 Euro fällig. Der Staatsanwalt hatte für den Ladeninhaber aus Selb wegen Volksverhetzung eine Geldstrafe von 6600 Euro gefordert. Der Anwalt des selbständigen Handelsvertreters hingegen verwies auf den Schutz der Meinungsfreiheit und verlangte Freispruch. Sein Mandant habe keine Gruppe böswillig herabsetzen wollen, argumentierte er.

Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Volksverhetzung sind die möglichen Folgen, wie Richter Kastner erläuterte. "Ihr Verhalten muss geeignet gewesen sein, die Störung des öffentlichen Friedens herbeizuführen", sagte Kastner zu dem 54-Jährigen. Das sei der Fall gewesen.

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