Allgäu:Bund interveniert im Skilift-Streit am Riedberger Horn

Riedberger Horn

Am Riedberger Horn soll ein weiterer Skilift entstehen. Allerdings ist der Gipfel im Alpenplan streng geschützt.

(Foto: dpa)
  • Um die Skischaukel am Riedberger Horn bauen zu können, will der Freistaat den Berg aus dem Alpenschutzplan nehmen.
  • Dagegen wendet sich nun Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: Ein solcher Plan würde gegen internationales Recht verstoßen.
  • Im äußersten Fall könnte die Auseinandersetzung vor dem Europäischen Gerichtshof landen.

Zwischen Bund und Bayern gibt es Streit um die Erweiterung des Skibetriebs am Riedberger Horn. Denn die Bundesregierung zweifelt an der Rechtmäßigkeit der geplanten Skischaukel in den Allgäuer Alpen. In einem Schreiben an ihre bayerische Kollegin Ulrike Scharf (CSU) verweist Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) auf internationales Recht. Insbesondere der Alpenplan der acht Anrainerstaaten mit seinen strengen Schutzauflagen sei in dem Fall zu berücksichtigen.

Der Bund erklärt sich in der Frage der rechtlichen Beurteilung für mitzuständig. "Sollte die geplante Maßnahme allerdings gegen eine völkerrechtliche Vorschrift verstoßen, würde dies der Bundesrepublik Deutschland zugerechnet, und damit wäre die Bundesregierung als Vertreterin Deutschlands im Außenverhältnis betroffen", heißt es in dem am Dienstag bekannt gewordenen Schreiben. Und weiter: "Auch das befürwortende Votum aus einer Bürgerbefragung kann zwingendes internationales Recht nicht außer Kraft setzen."

Hendricks lässt in ihrem Schreiben keinen Zweifel daran, dass die Vertreter der Alpenkonvention Bayern beim Genehmigungsverfahren für den Ausbau des Skigebiets wohl sehr genau auf die Finger schauen werden. Im äußersten Fall könnte die Auseinandersetzung vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg landen.

Zunächst dürfte der Streit ums Riedberger Horn aber Thema beim Treffen der acht Alpenländer Deutschland, Frankreich, Italien, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz und Slowenien an diesem Mittwoch und Donnerstag im oberbayerischen Grassau sein. Dann können sich auch Hendricks und Scharf persönlich darüber austauschen. Beide Ministerinnen sind bei den Beratungen dabei.

Doch zunächst erklärte sich Scharf für nicht kompetent. Da die Ressortzuständigkeit für die Ausnahmegenehmigung beim Heimatministerium liegt, sei das Schreiben dorthin weitergeleitet worden, sagte ein Sprecher des bayerischen Umweltministeriums. Aus dem von Markus Söder geleiteten Ministerium war aber am Dienstag trotz Anfrage keine Stellungnahme zu erhalten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: