Ein Fürther Richter wollte es sich nicht verbieten lassen, seinen Ausstand mit einem Fass Bier zu feiern - und zog vor Gericht. Vergebens, nun muss er auch noch die Gerichtsgebühren zahlen.
Hätte der Richter Werner Schultheiß nur nach einer Begründung gesucht, seine Kollegen beim Ausstand mit Wasser und trocken Brot abspeisen zu können, so hat er alles richtig gemacht.
Anzeige
Am Donnerstag haben drei Richter und zwei Ehrenamtliche über einer Klage des Amtsrichters gegen den Freistaat Bayern zu Gericht gesessen. Dem 64 Jahre alten Richter wurde dabei nicht nur untersagt, bei seinem Ausstand ein Fass Bier in den Räumen des Fürther Justizgebäudes aufzumachen. Es wurden ihm - dies beklagte Schultheiß hernach besonders - auch die Gerichtsgebühren aufgebrummt. Aufgrund der Gebühren, gab der Richter zu Protokoll, müsse sein Ausstand nun sehr dürftig ausfallen. Die Kosten belaufen sich auf 110 Euro.
Am Ende wurde deutlich, wie hoch die Wertschätzung ist, die der Richter offenbar für seine Kollegen hegt. Nach dem Spruch des Verwaltungsgerichts Ansbach ist nun auch entschieden, was außer Schultheiß zuvor wenige in Frage gestellt haben dürften: In einem Amtsgericht, in dem der zuständige Direktor ein Alkoholverbot verhängt, gilt dieses auch für vor der Pensionierung stehende Richter, die ihren Ausstand im Justizgebäude feiern.
Während sich der Direktor vor Gericht vertreten ließ, kämpfte Richter Schultheiß persönlich für sein Recht auf Justizausschank. Er habe im Sozialraum bereits seinen 50. Geburtstag mit Fassbier gefeiert, gab er zu bedenken. Ihm nun zum Abschied das Recht auf innerbehördlichen Alkoholkonsum zu verwehren, sei ein Schlag wider die bayerische Festkultur.
"Bier gehört zu einer Feier dazu, zumal in Bayern", argumentierte der Jurist, der es sich nicht nehmen lassen wollte, zum Gerichtstermin in weißblauer Rautenkrawatte anzutreten. Außerdem finde sich der zur alkoholfreien Zone erklärte Justizraum in direkter Nachbarschaft zu den Räumen der Staatsanwaltschaft. Dort aber sei - etwa bei festlichen Empfängen - in der Vergangenheit auf Alkohol durchaus nicht verzichtet worden.
Ins Feld wusste der Richter auch ein Amtsblatt des Justizministeriums zu führen, in dem Ministerin Beate Merk den bayerischen Justizangestellten viel Vergnügen bei den behördlichen Weihnachtsfeiern wünschte - samt Plätzchen und Glühwein.
Die Argumente fanden kein Gehör. Die Sitten bayerischer Festkultur sind dem Urteil zufolge nicht maßgeblich für die Ausrichtung eines Richterausstands. "Nicht willkürlich und nicht sozial inadäquat" sei das Schankverbot gewesen, heißt es in der Begründung. Die Frage, ob Schultheiß seinen Abschied nun als Weihnachtsfeier deklariert, blieb in Ansbach offen. Der Ausstand soll am 1. April im Fürther Amtsgericht stattfinden.
(SZ vom 22.03.2008)
Die neueste Antwort
Soll er doch woanders feiern. Es gibt doch kein Recht darauf überall saufen zu dürfen. Geschieht ihm Recht, dass er die Kosten zu tragen hat - die Gerichte mit so einem Mist zu belästigen.
Liberalitas bavariae... Nix is!
Bayern wird züchtig. Hier wird nicht gequalmt und nicht gesoffen!
Erwin Huber sollte allen bayerischen Staatsdienern generall das Konsumieren von Alkoholika verbieten. ...oder am besten gleich am Oktoberfest nur noch Apfelsaft ausschenken lassen!