Ärger um stille Tage:Aufruhr um das Tanzverbot

Die FDP will auch an Karfreitag und Totensonntag Discos offen halten, die CSU und die Kirchen sträuben sich.

Mike Szymanski

Zwischen FDP und CSU bahnt sich ein heftiger Streit über die Feiertagsregelung im Freistaat an. Die Liberalen wollen das Tanzverbot an den sogenannten stillen Tagen, dazu zählen unter anderen der Karfreitag, der Karsamstag aber auch Allerheiligen und Totensonntag, aufweichen. Anders als bisher soll in den frühen Morgenstunden dieser Tage noch in Bars und Diskotheken gefeiert werden dürfen. "Es ist einfach nicht mehr zeitgemäß, der Gastronomie Umsatzeinbußen zuzumuten und Besuchern das Tanzen zu verbieten", begründete die FDP-Fraktionsspitze am Freitag ihren Vorstoß.

Ärger um stille Tage: Es bahnt sich ein Streit an - unter anderem um die Öffnung von Discotheken im Freistaat.

Es bahnt sich ein Streit an - unter anderem um die Öffnung von Discotheken im Freistaat.

(Foto: Foto: dpa)

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) reagierte verärgert und sagte: "Der Schutz des Karfreitags als Feiertag und stiller Tag steht nicht zur beliebigen Disposition." Auch Vertreter der Kirchen lehnen eine Lockerung des Feiertagsgesetzes strikt ab.

Abermals fordert die FDP ihren Koalitionspartner in Positionen heraus, die bisher für die Christsozialen als unverhandelbar galten. Sie hatten schon auf Druck des Koalitionspartners ihren Widerstand gegen die Eheschließung von Homosexuellen auf Standesämtern aufgeben müssen. Nun wollen die Liberalen auch noch das Ausgehen an den stillen Tagen erlauben. Laut bayerischem Feiertagsgesetz sind an den stillen Tagen "öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen" nur dann erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. Konkret bedeutet dies, dass Diskotheken- und Barbetreiber von Mitternacht an die Partys beenden müssen. Dies soll für Feiertagsruhe und ungestörte Gottesdienste sorgen. FDP-Fraktionschef Thomas Hacker sagte jetzt: "Wir wollen, dass die stillen Tage später beginnen."

Nach Ansicht der Liberalen reicht es völlig aus, wenn Bars und Diskotheken an stillen Tagen erst um drei oder fünf Uhr morgens schließen. Die strenge Regelung mit dem Tanzverbot von Mitternacht an gibt es auch erst seit der Neuregelung der Sperrzeiten im Jahr 2005. Davor waren Ausnahmen für einige der stillen Tage durchaus möglich.

Kneipen- und Gaststättenbetreiber sowie der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband hatten in der Vergangenheit immer wieder Vorstöße unternommen, diese rigorose Regelung zu Fall zu bringen. Doch das Innenministerium lehnte Ausnahmegenehmigungen stets ab. Im Jahr 2007 hatte die Stadt Nürnberg für Diskotheken- und Bar-Betreiber, die am Vorabend von Allerheiligen Halloweenpartys feiern wollten, das Tanzverbot nach Mitternacht aufgehoben. Das Innenministerium hatte dies beanstandet und Ausnahmen für rechtswidrig erklärt. Auch jetzt protestiert Innenminister Joachim Herrmann. "Ich halte es für keineswegs unzumutbar, wenn man die Partylaune für neun Tage im Jahr einschränken muss", sagte er. So viele stille Tage sind im bayerischen Feiertagsgesetz festgeschrieben.

Davon lässt sich der kleine Koalitionspartner FDP nicht beeindrucken. "Wir haben in der Vergangenheit gesehen, dass sich die CSU in vielen Punkten bewegen kann", sagte Hacker. Außerdem sei man bereits mit den Vertretern der katholischen und evangelischen Kirchen im Gespräch. Allerdings trifft der Vorstoß auch dort auf wenig Begeisterung.

Ein Sprecher von Augsburgs Bischof Walter Mixa erklärte: "Wir lehnen eine Lockerung ab. Es geht auch um den Respekt vor den religiösen Gefühlen der Christen in Bayern." Mixa sieht nach Angaben seines Sprechers keinen Anlass, an der bisherigen Regelung etwas zu ändern. Sie habe sich bewährt. Ähnlich denkt man offenbar bei der evangelischen Kirche in Bayern, die den FDP-Vorstoß ebenso ablehnt: "Es ist für die Gesellschaft nur richtig und gut, wenn es ruhige Tage gibt, an denen sich die Menschen auf innere Werte besinnen", so ein Sprecher. Für eine Lockerung des Feiertagsgesetzes habe man kein Verständnis.

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