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SPD erwägt Verfassungsklage
Online-Durchsuchungen
04.07.2008, 16:23
Die Landtags-SPD erwägt eine Verfassungsbeschwerde gegen die von der CSU-Mehrheit beschlosse Erlaubnis von Online-Durchsuchungen. Die am Donnerstag verabschiedeten Änderungen des Polizeiaufgaben- und des Verfassungsschutzgesetzes seien nicht mit Artikel 13 des Grundgesetzes, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert, vereinbar, sagte SPD-Rechtsexperte Franz Schindler.
Künftig darf die Polizei des Bundeslandes heimlich in die Computer Verdächtiger eindringen, wenn der Verdacht auf eine schwere Straftat besteht. Dazu gehören die Bildung terroristischer oder krimineller Vereinigungen, Mord, Vergewaltigung, Menschenhandel sowie Kinderpornografie. Anders als vom Bund geplant sollen bayerische Ermittler auch in Wohnungen eindringen dürfen, um dort Spionage-Software zu installieren.
Schindler warf CSU und Staatsregierung vor, wieder einmal "die Grenzen des verfassungsrechtlich Erlaubten" bewusst zu überschreiten. Bayern geht mit seinem Gesetz einen Sonderweg.
Der Freistaat ist im Bundesrat mit einem Vorstoß zur Nutzung von Online-Durchsuchungen privater Computer zur Aufklärung schwerer Straftaten gescheitert. Ein entsprechener Gesetzentwurf Bayerns fand in der Länderkammer in Berlin keine Mehrheit.
Während die Bundesregierung mit dem geplanten BKA-Gesetz Online-Durchsuchungen zur Abwehr von Terrorgefahren ermöglichen will, möchte Bayern in seiner Vorlage die Online-Durchsuchung auch zu Zwecken der Strafverfolgung regeln.
Die CSU verabschiedete die entsprechenden Änderungen von Polizeiaufgaben- und Verfassungsschutzgesetz gegen die Stimmen von SPD und Grünen. Die Opposition warnte vor Verfassungsbruch und Überwachungsstaat. Die CSU führe heimliche Wohnungsdurchsuchungen ein.
Innenminister Herrmann sprach dagegen von einer verfassungsrechtlichen Schutzpflicht des Staates für seine Bürger und beschuldigte die Opposition, Horrorszenarien an die Wand zu malen. "Der Vorwurf, dass irgendein braver Bürger plötzlich von Online-Durchsuchungen betroffen sein könnte, ist absurd."
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![]() 09.07.2008 17:55:47 hilgersu: Verfassungstreue Ist es ein verfassungstreues, bzw verfassungsgemäßes Handeln, wenn eine Partei in Regierungsverantwortung regelmäßig bis an den Rand des verfassungsmäßig Erlaubten, zuweilen auch darüberhinaus, geht? Und was macht dann der Verfassungsschutz gegenüber dieser Regierung? In Bayern hieße dies, die CSU demnächst zum Gegenstand seiner Beobachtung zu machen, weil möglicherweise nicht auszuschließen wäre, dass verfassungsfeindliche Elemente in der CSU ihr konspirative Werk tätigten. Und noch weiter gedacht: die CSU wüßte dann auch, wer diejenigen in ihrer Partei sind, die die Schuld an dem momentan so schlechten Stimmungs- und Erscheinungsbild trügen. ![]()
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