Weiß-blauer Dunst: Die Initiatoren des Volksbegehrens für Nichtraucherschutz brauchen etwa 950.000 Unterschriften. Foto: ddp
Wie lange läuft die Eintragungsfrist?
Die Eintragungsfrist läuft vom 19. November bis einschließlich 2. Dezember 2009. In diesen beiden Wochen müssen sich mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten im Freistaat in die Listen eintragen. Das entspricht nach Angaben der Initiatoren etwa 950.000 Unterschriften.
Wie geht es mit dem Volksbegehren nach Ablauf der Eintragungsfrist weiter?
Sofern die erforderliche Zahl an Unterschriften erreicht wird, befasst sich der Landtag mit dem rechtsgültigen Volksbegehren. Der Landtag hat folgende Möglichkeiten:
Erstens: Er nimmt den Gesetzentwurf unverändert an. Dann entfällt ein Volksentscheid. Ausnahme: bei verfassungsändernden Gesetzentwürfen bedarf der Beschluss einer Zweidrittelmehrheit im Landtag. Außerdem muss in jedem Fall ein Volksentscheid durchgeführt werden.
Zweitens: Der Landtag lehnt den Gesetzentwurf ab und legt ihn dem Volk zur Entscheidung vor – in Form eines Volksentscheides. Gleichzeitig kann er dem Volk einen eigenen Alternativ-Gesetzentwurf zur Abstimmung mit vorlegen. Die zuständigen Behörden benachrichtigen dann die Wahlberichtigten über Ort und Zeit der Abstimmung. Der Termin würden voraussichtlich zwischen März und Juni 2010 liegen.
Drittens: Der Landtag bestreitet die Rechtsgültigkeit des Volksbegehrens; auf Antrag von Unterzeichnern des Volksbegehrens entscheidet hierüber der Verfassungsgerichtshof.
Wer sind die Initiatoren?
Die Hauptinitiatoren sind die ÖDP, Grüne und SPD. Darüber hinaus haben sich noch zahlreiche Interessensvertretungen der Initiative angeschlossen. Einen Überblick über die Unterstützer finden Sie hier. http://nichtraucherschutz-bayern.de/unsere-ziele/initiatoren.html
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Über die Öffnungszeiten der Rathäuser oder Kreisverwaltungsreferate kann man sich direkt vor Ort informieren. Außerdem beantworten die Initiatoren telefonisch oder per E-Mail Fragen rund um das Volksbegehren - unter: 0851 - 37800 oder 0170 - 9323103 oder per E-Mail an info@nichtraucherschutz-bayern.de
(sueddeutsche.de/mikö)
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In diesem Artikel:
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- Direkte Demokratie - Minarette und Zigaretten
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