Von S. Pfauth und B. Kruse

Das Volksbegehren zum Nichtraucherschutz ist angelaufen. sueddeutsche.de beantwortet wichtige Fragen: Wo liegen die Listen aus?

Wer darf sich eintragen? Und wie geht es weiter?

Volksbegehren zum Nichtraucherschutz, ddp Bild vergrößern

Die Eintragungsfrist für das Volksbegehren zum Nichtraucherschutz startet am heutigen Donnerstag. Foto: ddp

Was ist ein Volksbegehren?

In Bayern wählen die Bürger Abgeordnete, die sich im Landtag für ihre Belange einsetzen. Diese repräsentative Demokratie wird aber durch einige Elemente der unmittelbaren Demokratie ergänzt. Das bedeutet, dass einige Entscheidungen nicht von Volksvertretern, sondern direkt von der Bevölkerung getroffen werden können.

Durch ein Volksbegehren kann eine Gesetzesvorlage eingebracht werden. In einem weiteren Schritt ist es möglich, dass ein Gesetzesbeschluss per Volksentscheid gefasst wird. In Bayern gab es nach 1945 17 Volksbegehren und 13 Volksentscheide; bis auf sechs Ausnahmen bei den Volksbegehren und einer Ausnahme bei den Volksentscheiden betrafen alle zumindest teilweise Verfassungsfragen.

Wer ein Volksbegehren starten will, muss beim Innenministerium einen ausgearbeiteten Gesetzesentwurf samt Begründung und 25.000 Unterschriften von Stimmberechtigten einreichen. Wenn die formalen Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Volksbegehren öffentlich bekannt gemacht und die Eintragungsfrist bestimmt, die immer 14 Tage beträgt.

Damit aus einem Volksbegehren ein Volksentscheid werden kann, müssen sich zehn Prozent der Wahlberechtigten in entsprechende Listen eintragen. Danach können die Bürger über den Volksentscheid abstimmen. Die einfache Mehrheit reicht aus, um dem Volksentscheid Gesetzeskraft zu verleihen. Nur bei verfassungsändernden Gesetzentwürfen über Volksbegehren müssten diese Ja-Stimmen zudem mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten entsprechen.

Wo kann man sich in die Listen eintragen?

In Ihrem Rathaus oder im Kreisverwaltungsreferat. In vielen Orten sind die Eintragungszeiten länger als die üblichen Öffnungszeiten der Rathäuser.

Worauf muss ich achten, wenn ich mich eintragen will?

Sie benötigen Ihren Personalausweis oder Reisepass. Die Unterschrift ist eigenhändig in den amtlich bestimmten Eintragungsräumen zu leisten - das bedeutet, dass Sie keine Vertretung ins Rathaus schicken können und sich auch nicht per Post beteiligen können.

Es gibt allerdings Ausnahmen: Im Falle einer Erkrankung oder einer körperlichen Behinderung können Sie einen Eintragungsschein beantragen. Dies gilt ebenso, wenn Sie sich nicht an Ihrem Erstwohnsitz, sondern in einer anderen bayerischen Gemeinde eintragen wollen. Alle Unterzeichner des Zulassungsantrages müssen übrigens noch einmal unterschreiben.

Auf der nächsten Seite lesen Sie mehr zu Eintragungsfristen, Info-Hotlines und wie es nach dem Volksbegehren weiter geht.

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