Ein Jahr nachdem er erlegt wurde, beschäftigt der Problembär wieder die Justiz. Ein Rechtsanwalt klagt, gegen den Abschuss - weil er sich in dadurch seinen Grundrechten verletzt sieht.

Andenken an der Abschussstelle: Bärenfans erinnern im Rotwandgebirge an Tod BrunosGrossbild

Andenken an der Abschussstelle: Bärenfans erinnern im Rotwandgebirge an Tod Brunos (Foto: dpa)

Kurz vor dem Jahrestag des Abschusses von Bayerns Braunbär „Bruno“ beschäftigt der Fall das Verwaltungsgericht München. Das Gericht erörtert an diesem Donnerstag (31. Mai) in mündlicher Verhandlung, ob die Abschusserlaubnis rechtswidrig war. Der Münchner Rechtsanwalt Rudolf Peter Bruno Riechwald hat geklagt, weil er sich in seinen Grundrechten verletzt sieht.

Der Jurist vertritt die Auffassung, dass der Abschuss gegen sein Recht auf Erholung und Naturgenuss verstößt, das in der Bayerischen Verfassung verankert ist. „Der Bürger hat danach das Recht, europarechtlich geschützte, seltene Wildtiere in freier Wildbahn zu beobachten“, sagte Riechwald.

In der Verfassung sei auch verankert, dass Tiere als Lebewesen geachtet und geschützt werden müssten. Zudem hätte es wesentlich mildere Mittel gegeben, um eventuelle Gefahren abzuwenden, argumentiert Riechwald. „Die Klage musste eingereicht werden, weil Wiederholungsgefahr besteht, da andere Bären schon quasi bereitstehen zur Wanderschaft - möglicherweise wieder in das bayerische Oberland.“

Die Regierung von Oberbayern als beklagte Partei sieht die Klage als nicht zulässig an. „Wir vertreten in dem Prozess die Auffassung, dass die Klage unzulässig ist, weil es an einem individuellen schutzwürdigen Interesse des Klägers hinsichtlich der damals getroffenen Abschussgenehmigung mangelt“, erläuterte der Sprecher der Bezirksregierung von Oberbayern, Heinrich Schuster.

Es gebe in diesem Fall keine Popularklage, Voraussetzung sei eine persönliche Betroffenheit. „Wir gehen deshalb nicht davon aus, dass das Gericht überhaupt in eine inhaltliche Prüfung einsteigen wird.“

 
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Der zwei Jahre alte Braunbär „Bruno“ aus Italien wurde am 26. Juni vergangenen Jahres im Spitzingseegebiet in Bayern erschossen. Zuvor hatte er Schafe gerissen und Bienenstöcke geplündert, war ohne Scheu durch Ferienorte gestreift und hatte Touristen erschreckt. Die Behörden fürchteten deshalb einen blutigen Unfall mit einem Menschen.

Nachdem die Fangversuche der für mehrere zehntausend Euro eingeflogenen finnischen Bärenjäger gescheitert waren, wurde „Bruno“ zum Abschuss freigegeben. Das Fell soll ausgestopft und in einem Museum ausgestellt werden, bisher aber liegt „Brunos“ Kadaver weiter in einer Tiefkühltruhe auf Eis - an einem geheim gehaltenen Ort.

(dpa)

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Leserkommentare (3)



30.05.2007 22:31:55

Aposto: Der Problembär

"Bayerns Braunbär" lautet der Titel des Artikels. Das ist jedoch grob falsch, denn der Bär gehörte (und gehört nach wie vor) den Italienern. Bruno (eigentlich "JJ1") war Teil eines Umwelt-Projektes namens "Life Ursus", das die Wiederansiedlung von Braunbären in den Alpen zum Ziel hat.

Der dumme und unnötige Tötungsakt des unter Naturschutz stehenden Braunbären vor etwa einem Jahr brachte uns Deutschen, und insbesondere den Bayern, jede Menge Kritik in halb Europa ein, vor allem natürlich in den italienischen Medien. Selbst "Papa Razzi" intervenierte - vergeblich wie wir wissen.

Bruno ist übrigens noch immer Streitgegenstand zwischen den bayerischen und italienischen Behörden. Letztere beanspruchen den getöteten Bären als italienisches Eigentum. Auch deswegen wird der Kadaver bis heute tiefgekühlt versteckt gehalten.

Der politischen Karriere von Ministerpräsident Stoiber war die "Bruno-Affäre" wohl ebenfalls nicht sonderlich förderlich, möchte man meinen: Noch heute kursiert z.B. das Wort vom "Problembär"... (als mp3: http://felixbeck.de/weblog/2006/05/problembar/)


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