Von Klaus Ott und Uwe Ritzer

Ermittlungen wegen mutmaßlicher Steuerhinterziehung in Liechtenstein: Die Verdächtigen sind ältere Leute und leben meist in Bayern.

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Knapp zwei Dutzend Privatwohnungen im Großraum München wurden von Steuerfahndern durchsucht. Die Bewohner sollen Geld in Liechtenstein angelegt haben. Foto: dpa

Der erste Bayer, der wegen heimlicher Geldanlagen bei der Liechtensteiner Landesbank (LLB) ungebetenen Besuch bekam, war ein reicher Augsburger. Im Juni2005 tauchten zwei Männer bei ihm auf und erpressten ihn mit Kopien seiner LLB-Kontoauszüge. Damit könne man ihn der Steuerhinterziehung im großen Stil überführen, erklärte das Duo und drohte, die Unterlagen den Finanzbehörden zu schicken.

Es sei denn, der Augsburger zahle ihnen zehn Prozent der Anlagesumme, was ein sechsstelliger Betrag gewesen wäre. Der Schwabe war nicht das einzige Opfer der insgesamt drei Erpresser, die derzeit in Rostock vor Gericht stehen. Sie sollen mit den Kundendaten auch die LLB um 13Millionen Euro erpresst haben. Im Prozess händigten sie Kopien ihres Materials der Justiz aus. Und deshalb erhalten nun zahlreiche andere bayerische Kunden der Bank ebenfalls ungebetenen Besuch.

969 Verdächtige

Am gestrigen Mittwoch durchsuchten Staatsanwälte und Steuerfahnder Privatwohnungen von mutmaßlichen Steuerhinterziehern im Freistaat. Die Beschuldigten sollen, wie der Augsburger Geschäftsmann, über die LLB Geld in dubiosen Liechtensteiner Stiftungen oder anderen verschwiegenen Anlagen vor dem deutschen Fiskus versteckt haben. Bundesweit haben die Rostocker Ermittler aus dem Material der drei Erpresser 969mutmaßliche Steuerhinterzieher herausdestilliert. Diese Fälle reichten sie an örtlich zuständige Kollegen weiter.

Etwa 300Beschuldigte leben im Freistaat, so viele wie in keinem anderen Bundesland. Die Rostocker Staatsanwaltschaft reichte nach eigenen Angaben knapp 220Fälle von Verdächtigen in Südbayern an die Generalstaatsanwaltschaft nach München weiter. In Ober- und Unterfranken leben 39Verdächtige, in Mittelfranken und der Oberpfalz sind es 42. Nach Angaben des Bayerischen Finanzministeriums ermitteln nun die Bußgeld- und Strafsachenstellen der jeweils zuständigen Finanzämter im Auftrag der jeweiligen Staatsanwaltschaften.

Die meisten Verdächtigen sind dem Vernehmen nach bereits in fortgeschrittenem Alter. "Wir haben viele 70-plus-Fälle", sagt ein Ermittler. "Manche haben schon in den Wirtschaftswunderjahren ihr Geld nach Liechtenstein geschafft, weil sie Angst hatten, dass das deutsche Bankensystem zusammenbricht." Im Einzelfall liegen die Anlagesummen laut Staatsanwaltschaft im sechsstelligen oder im niedrigen siebenstelligen Bereich. Das komplette Rostocker Material bezieht sich auf ein Volumen von mehr als einer Milliarde Euro.

Steuerfahnder und Staatsanwälte richten sich auf langwierige und komplizierte Ermittlungen ein. Die Menge der von einem Ex-LLB-Mitarbeiter 2002 gestohlenen und an die Rostocker Erpresser weitergereichten Kundendaten ist gewaltig; jedoch ist das Material sehr lückenhaft. Stellenweise fehle bei den verzeichneten Beträgen sogar die Währungsangabe, heißt es. In manchen Unterlagen sind die für den Fiskus besonders interessanten Kapitalerträge nicht klar ausgewiesen. Manche Anleger hätten gar keine Unterlagen. "Die wurden vermutlich von ihren Liechtensteiner Bankberatern beraten, nur ja nichts Belastendes bei sich zu Hause aufzubewahren", vermutet ein Ermittler.

Im Zweifel Selbstanzeige

Anders als in Nordbayern gibt es Anwaltskreisen zufolge in Südbayern bereits viele Selbstanzeigen. "Im Zweifelsfall ist es sinnvoll, solche Nacherklärungen gegenüber dem Finanzamt abzugeben, denn es wird in der Regel als ein großes Plus gewertet, wenn man kooperiert", sagt die Nürnberger Steuerstrafrechtlerin Ulrike Müller. Bisweilen stehen die Ermittler auch vor kuriosen Fällen. So gab ein ertappter Steuerhinterzieher an, das Geld für einen Freund angelegt zu haben. Dem habe er aber sein Ehrenwort gegeben, ihn nicht zu verraten. Die Behörden verlangten eine Steuernachzahlung, die der Mann prompt erledigte. Weil ihm nicht nachzuweisen war, dass er das Geld in Wirklichkeit für sich angelegt hatte und er auch den Namen des angeblichen Freundes nicht preisgibt, müssen die Ermittler auf eine Anklage wegen Steuerhinterziehung oder der Beihilfe dazu verzichten.

(SZ vom 04.12.2008/jkr)