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Der frühere Chef eines Kühlhaus-Unternehmens soll mehr als 300 Tonnen Gammelfleisch in den Handel gebracht haben - jetzt steht er vor Gericht.

gammelfleisch; illertissen; ddpGrossbild

Das Fleisch, das der Chef des schwäbischen Kühlhaus-Unternehmens in den Handel brachte, war eigentlich nur noch zur Verfütterung an Hunde und Katzen geeignet. (Foto: ddp)

Gut zwei Jahre nach der Anklage gegen den früheren Chef eines Kühlhaus-Unternehmens im schwäbischen Illertissen (Landkreis Neu-Ulm) beginnt vor dem Landgericht Memmingen der Prozess um einen Ekelfleischskandal. Von diesem Dienstag an muss sich der 45-Jährige im Zusammenhang mit Fleischmanipulationen wegen Betrugs in 15 Fällen verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, im Jahr 2004 mehr als 300 Tonnen Fleisch in den Handel gebracht zu haben, das für den menschlichen Verzehr ungeeignet war. Die lebensmitteluntaugliche Ware soll er umdeklariert und an Lebensmittelfirmen im Ausland verkauft haben, ohne sie über die Qualität der Ware zu informieren.

Nach Angaben des Gerichts soll es sich bei dem Fleisch teilweise um so genannte "K3-Ware" gehandelt haben. Diese Schlachtabfälle hätten zu Hunde- und Katzenfutter verarbeitet werden sollen, nicht aber zu Lebensmitteln. Die Firma des Beschuldigten habe zudem keine Zulassung für den Handel mit Schlachtabfällen gehabt.

Bei dem Kühlhaus-Unternehmen in Illertissen handelt es sich um die Mutterfirma eines Deggendorfer Betriebs, bei dem 2005 der erste große Fleischskandal in Bayern aufgedeckt wurde. Der vorbestrafte ehemalige Geschäftsführer der Deggendorfer Firma war vom Landgericht Memmingen wegen illegaler Umetikettierung von Schlachtabfällen zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Für den Prozess in Memmingen sind sechs Verhandlungstage angesetzt.

(SZ vom 09.11.2009/aho)

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Leserkommentare (6)



09.11.2009 13:44:43

eulen|spiegel:

Mich wundert gerade wie der Kühlhausbetreiber in Besitz des Fleisches kam. Und da er keine Zulassung zum Fleischhandel hatte, dann sollte doch das gelagerte Fleisch nie in seinen Besitz kommen. Es sollte die Ware ja eigentlich nur verwahren dürfen.

Doch da er selbst verkaufte, mußte er es von den Fleischerzeugern gekauft haben. Da werden wohl auch einige Schlachtereien mit drin stecken, sollten sie gewußt haben, daß der Kühlhausbetreiber keine Lizenz dazu hatte.


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