Methoden der Polizei:Absonderlichkeiten aus der Verhörstube

Drohungen, Vorwürfe und eine Pistole: Weil ein Schrotthändler absonderliche Verhörmethoden anprangert, wird er wegen Verleumdung angezeigt. Doch was bei dem Prozess herauskommt, bringt sogar den Richter zum Staunen. Die Polizisten hinterlassen einen verheerenden Eindruck.

Von Hans Holzhaider, Landshut

"Wir können auch anders", soll der Polizeibeamte gesagt haben, und dann habe er dem Zeugen, der nicht so aussagte, wie die Polizei sich das gewünscht hatte, seine Dienstpistole an den Kopf gehalten. So hat es der Schrotthändler Heinrich H., 65, als Zeuge in dem Prozess um den Tod des Landwirts Rudolf Rupp berichtet, der angeblich von seiner Familie ermordet und den Hofhunden zum Fraß vorgeworfen worden war (und dessen Leiche später im Auto sitzend in der Donau gefunden wurde).

Der Staatsanwalt hat dann nicht etwa ein Ermittlungsverfahren gegen den beschuldigten Polizeibeamten aus Ingolstadt eingeleitet, sondern den Schrotthändler angeklagt: wegen falscher Verdächtigung. Jetzt hat der Landshuter Amtsrichter Bernhard Suttner den Schrotthändler freigesprochen.

Er habe begründete Zweifel daran, dass der Angeklagte den Polizisten zu Unrecht verdächtigt habe, sagte der Richter. Mit anderen Worten: Es ist durchaus denkbar, dass der Polizist den Schrotthändler wirklich mit der Waffe bedroht hat.

Wenn drei Polizeibeamte als Zeugen auftreten und übereinstimmende Aussagen machen, dann hat der Angeklagte in der Regel keine Chance. Dieses Verfahren allerdings war so reich an Absonderlichkeiten, dass Amtsrichter Suttner aus dem Staunen nicht herauskam.

Der Schrotthändler H. wurde von der Polizei verdächtigt, das Auto des vermeintlich ermordeten Landwirts Rupp beseitigt zu haben. Der Ingolstädter Oberstaatsanwalt Christian Veh ließ deshalb das Anwesen des Schrotthändlers durchsuchen, sonderbarerweise von der Wasserschutzpolizei.

Der Sinn dieser Maßnahme kam bei der Vernehmung des Schrotthändlers zutage. Die Wasserschutzpolizei hatte zwar keine Spur des gesuchten Autos, aber dafür, wie erwartet, etliche Umweltdelikte entdeckt - unsachgemäß gelagerte Schadstoffe und dergleichen.

Als die Vernehmung des Schrotthändlers nicht zum gewünschten Ergebnis führte, schlug Oberstaatsanwalt Veh einen Deal vor: ein Geständnis in der Mordsache, dafür Entgegenkommen bei den Umweltdelikten. Heinrich H. biss jedoch nicht an und musste das mit 8000 Euro Geldstrafe büßen.

Oberstaatsanwalt mit Sündenkatalog

Amtsrichter Suttner hielt dem Oberstaatsanwalt in seiner Urteilsbegründung einen ganzen Sündenkatalog vor: Er habe einen Tatverdächtigen als Zeugen vernommen und ihm damit seine gesetzlichen Rechte vorenthalten. Er habe pflichtwidrig die Vernehmung nicht selbst geleitet, sondern sie drei Polizeibeamten überlassen. Und er habe den Zeugen mit Vorwürfen unter Druck gesetzt, die mit den Ermittlungen im konkreten Fall nicht das Mindeste zu tun hatten.

Auch die drei Polizeibeamten, die Heinrich H. damals vernommen hatten, hinterließen vor Gericht einen verheerenden Eindruck. Eine Kriminalhauptkommissarin sagte, sie habe dem Zeugen einen besonders harten Stuhl hingestellt, damit er unbequem sitze.

"Haarscharf an einer Falschaussage vorbeigeschrammt"

Ihr Kollege K., der angeblich die Pistole gezückt hatte, weigerte sich hartnäckig anzugeben, mit wem er seine dienstliche Stellungnahme zu dem Vorfall abgesprochen hatte.

Der Polizeibeamte sei "haarscharf an einer Falschaussage vorbeigeschrammt", sagt Amtsrichter Suttner. Und auch Hubert Krapf, der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, musste sich einiges ins Stammbuch schreiben lassen. Er hatte den Angeklagten in seinem Plädoyer als "Abschaum der Menschheit" bezeichnet. "Ein solches Wort hat in einem Gerichtssaal nichts, aber auch gar nichts verloren", rügte der Richter.

"Es ist zu begrüßen, dass endlich ein Richter klare Worte gefunden hat", kommentierten H.s Verteidiger Regina Rick und Klaus Wittmann die Entscheidung. "Eigentlich müsste die Justiz jetzt Ermittlungen gegen die beteiligten Polizeibeamten und die zuständigen Staatsanwälte einleiten."

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