Gerichtsurteil:Sex in der Kirche: Polizist verliert Beamtenstatus

Kleine Sünden bestraft der liebe Gott sofort, große 16 Monate später: Nach einem Sex-Abenteuer in einer Kirche hat ein Polizist nun seinen Beamtenstatus verloren.

Alles andere als andächtig war es am Silvestermorgen 2010 in der barocken Pfarrkirche im oberbayerischen Rennertshofen zugegangen. Ein damals 26 Jahre alter Polizist hatte sich auf der Empore der schönen Kirche während eines Rosenkranz-Gebetes lautstark mit seiner Freundin vergnügt.

Kirche Rennertshofen

Innenraum der Pfarrkirche von Rennertshofen: Hier haben sich der Polizist und seine Partnerin vergnügt.

(Foto: dpa)

Die Haushälterin des Pfarrers ging schließlich auf die Empore und erwischte das Paar in flagranti. Von einem handfesten Skandal war die Rede. Eine Anzeige gegen das Pärchen war die Folge.

Kurz darauf flatterte dem Mann ein Strafbefehl wegen Störung der Religionsausübung ins Haus. Das war damals aber noch nicht alles. Zudem wurde dem Polizisten auch Unterschlagung und Verwahrungsbruch vorgeworfen. Es ging darum, dass eine Frau auf der Dienststelle eine Schreckschusspistole abgegeben hatte. Der Angeklagte nahm die Waffe entgegen und füllte aber die entsprechenden Formulare nicht richtig aus. Später nahm er die Pistole auch noch mit nach Hause. Der damals 26-Jährige akzeptierte damals auch beide Strafbefehle, aber die Geschichte war noch immer nicht ganz zu Ende.

Denn nun musste sich das Verwaltungsgericht mit der disziplinarrechtlichen Seite des Falls befassen. Konkret wurde über die Frage verhandelt: Darf der Polizist nach diesen Aktionen im Staatsdienst bleiben - oder nicht?

Das Gericht sagte ganz klar Nein. Das Verhalten des Mannes habe das Ansehen der Polizei hochgradig geschädigt, entschieden die Richter. Das amouröse Verhalten des Mannes spielte dabei allerdings weniger eine Rolle. Das Gericht stützte sich viel mehr auf das Waffenvergehen. Mit seiner Entscheidung folgt es der Auffassung des Freistaats Bayern. Dieser hatte beantragt, den Mann dauerhaft aus dem Dienst zu entfernen.

Strafrechtlich ist der Vorfall bereits erledigt. Der Mann hat einen Strafbefehl wegen Unterschlagung und Verwahrungsbruch sowie Störung der Religionsausübung über 140 Tagessätze zu 60 Euro - insgesamt 8400 Euro - erhalten und auch akzeptiert

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