Fall Mollath:Kuriose Volte

Gustl Mollath

Der Untersuchungsausschuss zum Fall Gustl Mollath hat sich konstituiert - und juristisch ist nun die  7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg am Zug.

(Foto: dpa)

Skurriler Zufall: Ob Gustl Mollath vorläufig aus der Psychiatrie entlassen wird, entscheidet ausgerechnet die 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg. Das ist jene Kammer, die noch im vergangenen Jahr einen Zeugen in dem Fall abgewiesen und ihm sogar Kosten aufgebrummt hatte.

Von Olaf Przybilla und Uwe Ritzer

Der Freitag war ein wichtiger Tag in der Causa Gustl Mollath. Der Untersuchungsausschuss im Landtag der sich mit etwaigen politischen Versäumnissen beschäftigten will, traf sich zur konstituierenden Sitzung. Und in Regensburg tritt der juristische Gang der Dinge nun in die entscheidende Phase: Bis Freitag durften alle Verfahrensbeteiligten ihre Argumente für ein mögliches Wiederaufnahmeverfahren vorbringen.

Seither ist die 7. Strafkammer des Landgerichts Regensburg am Zug. Sie muss entscheiden, ob den Anträgen von Mollath-Anwalt Gerhard Strate und der Regensburger Staatsanwaltschaft stattgegeben wird. In dem Moment, in dem sie einem der Anträge zustimmen würde, käme Mollath frei. Zumindest vorläufig.

Dass ausgerechnet der 7. Großen Strafkammer diese Entscheidung zufällt, darf als die kurioseste Volte in dieser Geschichte gelten. Denn genau diese Kammer war schon einmal mit der Sache beschäftigt. Und kam damals zu einem Ergebnis, das heute bis in höchste juristische Kreise in Bayern für Kopfschütteln sorgt. Die Kammer brummte im Januar 2012 einem Zeugen, der eine Aussage in der Sache Mollath nachreichen wollte, einen Kostenbescheid von 60 Euro auf.

Mit der Begründung: Der Zeuge, es handelt sich um den Zahnarzt Edward Braun, habe mit seiner Aussage einen Antrag auf Wiederaufnahme gestellt. Da er als Privatperson formal dazu aber gar nicht berechtigt sei, habe er die Kosten der Entscheidung zu tragen. 15 Monate später ist exakt diese Aussage des Zeugen Braun eines der Hauptargumente, mit der die Regensburger Staatsanwaltschaft ihren Antrag auf Wiederaufnahme stützt. Skurriler dürfte es kaum noch gehen.

Braun hatte der Nürnberger Staatsanwaltschaft im November 2011 eine eidesstattliche Versicherung zukommen lassen. Demnach soll die frühere Frau von Mollath dem Zeugen Braun im Jahr 2002 am Telefon gesagt haben: Sollte Mollath sie anzeigen, dann werde sie ihn fertigmachen. Dann werde sie Mollath etwas anhängen. Sie wisse auch schon, wie. Auf dem Verwaltungsweg leitete die Staatsanwaltschaft diese eidesstattliche Versicherung nach Regensburg weiter, an die zuständige 7. Strafkammer. Diese entschied Anfang 2012: Braun ist nicht antragsberechtigt, die Kosten hat er zu tragen. Braun allerdings hatte gar keinen Antrag stellen wollen. Er hatte schlicht eine Aussage machen wollen.

Dass es nun wieder die 7. Strafkammer in Regensburg ist, die mit der Sache Mollath befasst ist, ist reiner Zufall. Sie ist formal zuständig für Wiederaufnahmeverfahren aus Nürnberg. Die Zusammensetzung der Kammer hat sich inzwischen geändert: Zwar war einer der drei Richter bereits am kuriosen Kostenentscheid von 2012 beteiligt, der Vorsitz der Kammer aber ist inzwischen ausgetauscht worden. Seit Anfang des Jahres sitzt ihr nicht mehr Wolfgang Dippold vor, sondern Bettina Mielke. Sie gehört der Kammer erst seit 2013 an.

Hat sich aber, auch das ein überaus kurioser Zufall, in der Sache schon einmal geäußert: und zwar als stellvertretende Sprecherin des Landgerichts Regensburg. Von der SZ im November 2012 zu dem merkwürdigen Kostenbescheid befragt, sagte Mielke: Es wäre möglicherweise wirklich sinnvoll gewesen, beim Zeugen Braun zunächst einmal anzufragen, ob er überhaupt einen Antrag stellen will - ehe man ihm gleich Kosten aufbürdet. Nach Angaben eines Gerichtssprechers will die Kammer "voraussichtlich in nächster Zeit" entscheiden, ob es zu einer Wiederaufnahme kommt.

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