Fall Gustl Mollath:Strafrechtler wirft Justiz gravierende Fehler vor

Falsche Daten, einseitige Beweise und fehlende Objektivität: Der Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller nimmt das Verfahren in der Causa Mollath vor dem Nürnberger Landgericht förmlich auseinander. Der Justizministerin empfiehlt er, den Fall noch mal überprüfen zu lassen - von einer unabhängigen Seite.

Olaf Przybilla, Nürnberg

Fall Gustl Mollath: Seit sechs Jahren sitzt Gustl Mollath in der Psychiatrie - womöglich zu Unrecht, wie sich derzeit herausstellt.

Seit sechs Jahren sitzt Gustl Mollath in der Psychiatrie - womöglich zu Unrecht, wie sich derzeit herausstellt.

(Foto: BR)

Der Regensburger Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller übt scharfe Kritik am rechtsstaatlichen Verfahren in der Causa Gustl Mollath. Der Justiz seien gravierende Fehler unterlaufen, sagte der Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht an der Universität Regensburg im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung. Auch das Verhalten der Justizministerin Beate Merk (CSU) rügt der Strafrechtler scharf. Dass die Ministerin behaupte, die "Vorwürfe das Schwarzgeld betreffend und die Gefährlichkeit des Herrn Mollath seien völlig unabhängig voneinander", sei "bei objektiver Würdigung nicht nachvollziehbar".

Merk täte gut daran, die Sache von einer unabhängigen Seite überprüfen zu lassen: "Das ist ihre Verantwortung", sagte Müller. Denn Mollaths angebliche Taten - er soll seine Frau geschlagen und gewürgt haben - erschienen vor dem Hintergrund der sich nun bestätigenden Schwarzgeld-Vorwürfe "in einem ganz anderen Licht".

Das Verfahren vor dem Nürnberger Landgericht nimmt der Strafrechtler förmlich auseinander. Wie die Kammer gearbeitet habe, zeige sich schon auf der dritten Seite des Urteils. Dort werde ein falsches Datum für die angebliche Tat Mollaths angegeben. Tatsächlich datiert das Gericht diese auf das Jahr 2004 - passiert sein soll sie aber 2001. Auch stütze das Gericht den Vorwurf der Körperverletzung allein auf die Angaben der Frau - deren Strafanzeige erst mehr als ein Jahr nach der angeblichen Tat erfolgte. In der Beweiswürdigung werde auf diesen ungewöhnlichen Umstand aber nicht einmal eingegangen.

Von Anfang an Verfahrensfehler

In der Würdigung der Zeugenaussage der Frau werde der von Mollath erhobene Vorwurf nicht einmal erwähnt, die Frau habe für Kunden der Hypo-Vereinsbank Schwarzgeld in die Schweiz geschafft. Ein Fehler, stellt Müller fest. Immerhin "wäre dies ein Motiv gewesen, ihren Mann falsch zu beschuldigen". Bei einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation hätte sich das Gericht mit Mollaths Vorwürfen auseinandersetzen müssen. Stattdessen seien diese pauschal als fixe Idee verworfen worden.

Mollath habe Angaben über Namen, Beträge und Schweizer Konten gemacht. "Viel konkreter" hätten diese kaum sein können, stellt Müller fest. Juristisch habe Mollaths Anzeige zumindest den Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung und Beihilfe dazu begründet. Gegen die Staatsanwältin, die ein Strafverfahren gar nicht erst eingeleitet habe, liege nach Auffassung des Hochschullehrers deshalb der Anfangsverdacht der Strafvereitelung im Amt vor.

Der damalige Vorsitzende Richter, Otto Brixner, hatte im SZ-Gespräch betont, am Mollath-Verfahren sei bis heute "nichts zu beanstanden".

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