Im Rechtsstreit der Bayern-SPD mit ihrem entlassenen Sprecher Gregor Tschung müssen beide Seiten bis zum nächsten Jahr auf das Urteil warten. An diesem Montag gab es beim gesetzlich vorgeschriebenen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht keine Einigung, wie ein Sprecher des SPD-Landesverbands sagte. Nun muss das Gericht entscheiden, ob Tschungs Entlassung rechtens war oder nicht.
Das Gericht legte die mündliche Verhandlung auf den 16. Januar 2013. Gegebenenfalls könne bei diesem Termin das Urteil gesprochen werden, sagte eine Gerichtssprecherin.
Der SPD-Landesvorstand hatte Tschung im Sommer mit dem Vorwurf gefeuert, er habe private Autofahrten dienstlich abgerechnet. Tschung hatte dagegen geklagt. Gütetermine sollen dazu dienen, einen Prozess nach Möglichkeit zu vermeiden. Kritisiert worden war die Entlassung des Sprechers auch vom SPD-Betriebsrat, wie die Süddeutsche Zeitung mehrfach berichtet hatte.
Nach Aussagen Tschungs steht hinter dem Rauswurf der Vorwurf, er habe seine Familie zwei Mal zum Flughafen gefahren und dies dienstlich abgerechnet. Ein weiterer Hintergrund für die Entlassung sollen nach Medienberichten Unstimmigkeiten in der Parteiführung gewesen sein.Tschung ist inzwischen als Autor eines Politikblogs im Internet aktiv - Titel: "Reizstoff".