CSU-Gehaltsaffäre:Vize-Generalin Dorothee Bär gerät ins Zwielicht

Dorothee Bär, CSU.

Soll ihren späteren Ehemann beschäftigt haben: Dorothee Bär.

(Foto: dpa)

Sie soll ihren späteren Ehemann und die Lebensgefährtin ihres Vaters beschäftigt haben - womöglich gegen Vorgaben des Bundestages. Die stellvertretende CSU-Generalsekretärin Dorothee Bär rückt in den Mittelpunkt der Gehaltsaffäre. Das wirft die Frage auf, ob auch andere Christsoziale in Berlin ihre Familie gesponsert haben könnten.

Von Stefan Braun und Mike Szymanski

Von den jüngsten bayerischen Turbulenzen ist die CSU-Landesgruppe im Bundestag in den letzten Tagen ziemlich unberührt geblieben. Dass Abgeordnete im Landtag auf ziemlich lukrative Weise eigene Angehörige eingestellt und aus Steuermitteln bezahlt hatten, hat bislang in Berlin eher Kopfschütteln ausgelöst als Kopfschmerzen. Nun könnte sich das ändern.

Denn nun sind mindestens bei einem prominenten Mitglied der Landesgruppe Fragezeichen angemessen. Die CSU-Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär, die auch stellvertretende Generalsekretärin ihrer Partei ist, hatte nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel offenbar bis kurz vor der Hochzeit im Februar 2006 ihren Ehemann als wissenschaftlichen Mitarbeiter angestellt. Außerdem soll sie im Rahmen eines sogenannten Midi-Jobs (Minijobs bis 800 Euro im Monat) die Lebensgefährtin ihres Vaters für monatliche Arbeiten bezahlt haben.

Das klingt bislang nicht so krass wie beim Ende letzter Woche gestürzten Georg Schmid, dem vormaligen Fraktionschef im Landtag. Aber es lenkt den Blick trotzdem auf die Frage, ob womöglich auch mancher CSUler in der Hauptstadt Familiensponsoring gepflegt haben könnte. Dabei geht es nicht nur um die Frage, was das Gesetz präzise zulässt. Es geht auch darum, was, selbst wenn es legal war, ein ungutes Gefühl zurücklässt.

Das Abgeordnetengesetz des Bundestages sieht in Paragraf 12 vor, dass die Abgeordneten in ihren Büros, sei es im Bundestag, sei es im Wahlkreisbüro zuhause, Mitarbeiter einsetzen dürfen und die Aufwendungen dafür ersetzt werden. Dies gilt nicht für Verwandte. Dies entfalle für Mitarbeiter, die - so wörtlich - "mit dem Mitglied des Bundestages verwandt, verheiratet oder verschwägert sind". Und dies gelte entsprechend "für Arbeitsverträge mit Lebenspartnern oder früheren Lebenspartnern". Bär beendete die Anstellung ihres späteren Mannes Ende Januar 2006. Sie heiratete ihn am 12. Februar 2006. War er bis dahin ihr Lebenspartner? Um diese Frage dürfte es nun gehen.

In der Landesgruppe gibt es Interpreten, die nach einer ersten Prüfung den Begriff nur auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften verstanden wissen wollen. Das würde Bär helfen. Wird der Begriff allerdings weiter gefasst, dann könnte ihr Handeln schnell ein Verstoß gegen das Abgeordnetengesetz werden.

Die 35-Jährige aus Ebelsbach in Unterfranken vermied es am Sonntag zu sagen, wie lange sie mit ihrem Mann vor der Hochzeit schon liiert war. Aber sie erklärte auf ihrer Internetseite, dass sie alles für rechtens hält. Ihre Argumentation: Das Gesetz schließe es nur für Eheleute und gleichgeschlechtliche Lebenspartner aus, nicht für Lebensgefährten. Damit, so Bär weiter, sei alles korrekt gewesen. Ob sie außerdem die Lebensgefährtin ihres Vaters mit Arbeit und Geld bedacht hat, ließ sie mit Verweis auf die Privatsphäre ihrer Eltern allerdings offen.

Sicher ist nur, dass ihr Parteichef Horst Seehofer bei der Vorstandsklausur in Andechs unmissverständlich erklärt hat, dass er Vergehen an der Stelle auf keinen Fall tolerieren werde. "Er hat Klartext gesprochen", hieß es. "Diese Dinge sind nicht mehr vermittelbar", begründete Seehofer seine scharfen Worte. Er verlange von jedem ein "Höchstmaß an Transparenz". Dem Vernehmen nach hat er sich besonders geärgert, dass fast täglich neue Details ans Licht kämen, weil die Abgeordneten auch ihm gegenüber nicht ehrlich gewesen waren. Der mittlerweile zurückgetretene Fraktionschef Schmid hatte Seehofer im Gespräch versichert, alles habe seine Ordnung. Dass er seiner Frau für Bürodienste monatlich jedoch bis zu 5500 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer überweisen hatte, berichtete er Seehofer nicht. Der Parteichef erfuhr nach eigenen Angaben darüber aus der Zeitung.

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