Bayern entscheiden über Studiengebühren:Kuss für die Verfassung

Eigentlich ist die bayerische Verfassung bürgerfreundlich. Doch die bayerischen Verfassungsrichter haben sie immer wieder so ausgelegt, dass ein Plebiszit, das wesentliche fiskalische Folgen hat, unzulässig sei. Mit der Zulassung des Volksbegehrens gegen Studiengebühren ist das jetzt, hoffentlich, vorbei.

Heribert Prantl

Dornröschen wurde nach hundert Jahren vom Prinzen wachgeküsst. Der Bayerischen Verfassung widerfährt dieses schöne Schicksal jetzt womöglich auch - endlich, nach 66 Jahren. Die Verfassungsrichter in München spitzen jedenfalls die Lippen: Sie haben das Volksbegehren gegen die Studiengebühren an Bayerns Universitäten zugelassen.

Damit wird die Gleichwertigkeit von Volksgesetzgebung und parlamentarischer Gesetzgebung bekräftigt, so wie sie seit 66 Jahren in Artikel 72 der Bayerischen Verfassung festgeschrieben ist. Immer wieder freilich war der nachfolgende Artikel 73 missbraucht worden, um damit den Artikel 72 zu erschlagen. Im Artikel 73 steht nämlich der Satz, dass "über den Staatshaushalt" kein Volksentscheid stattfindet. Immer wieder wurde dieser Satz so ausgelegt, dass ein Plebiszit, das wesentliche fiskalische Folgen hat, unzulässig sei. So konnte man, wenn man wollte, fast jedem Plebiszit den Garaus machen. Man wollte oft.

Offenbar haben sich SPD und Grüne so an die einschnürende Interpretation gewöhnt, dass sie sich schon gar nicht mehr dagegen aufzumucken trauen. Sie hatten sich der Klage der Freien Wähler auf Zulassung des Volksbegehrens nicht angeschlossen - weil man eh nicht daran glaubte, dass man Erfolg haben könnte. Nun zeigt sich: So wie es nie zu spät ist, an das Gute im Menschen zu glauben, ist es auch nie zu spät, an das Gute im Verfassungsgerichtshof zu glauben.

Viel zu lange haben die bayerischen Verfassungsrichter die wunderbare Bayerische Verfassung schlafen lassen, schlimmer noch: Sie haben ihr Schlaftabletten verabreicht. Sie haben die Grundrechte und die Bürgerfreundlichkeit dieser Verfassung nicht erweckt, sondern eingeschläfert. Das ist jetzt, hoffentlich, vorbei. Die Bayerische Verfassung mag nämlich ihr Volk, und sie traut ihm. Der Verfassungsgerichtshof und die Regierung sollten das auch tun.

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