Von Klaus Justen

Falsch geparkt in Salzburg oder auf der Autobahn geblitzt: Wenn der Sommerurlaub vorbei ist und plötzlich Amtspost aus Österreich oder Italien ins Haus flattert, dann ist die Aufregung groß.

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Idylle in den Bergen: Österreich ist eines der beliebtesten Urlaubsziele der Deutschen Foto: ddp

In jedem Jahr fragen sich viele der Betroffenen, ob ein solcher Bußgeldbescheid bezahlt werden muss oder schlicht ignoriert werden kann.

Theoretisch gilt: Bis auf die Ausnahme Österreich kann man – auch, wenn es nicht so ganz korrekt ist – den Strafzettel einfach vergessen. Denn: „Nur Österreich hat aufgrund eines Abkommens mit der Bundesrepublik die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten“, weiß Michael Nissen, Verkehrsjurist des ADAC. Strafzettel aus anderen Urlaubsländern können bei uns nicht vollstreckt werden; dort gilt, dass Urlauber bei einer Regelüberschreitung nur bis zur Grenze verfolgt werden können.

Im nächsten Urlaub kann Strafe fällig werden

Und ist diese Barriere überwunden, kann das Knöllchen getrost entsorgt werden. Allerdings nicht ganz ohne Restrisiko: Wird der Autofahrer bei einem seiner nächsten Fahrten von der dortigen Polizei kontrolliert oder in einen Unfall verwickelt und dabei als Nichtzahler ertappt, sind Bußgeld und möglicherweise aufgelaufene üppige Zusatzgebühren fällig.

Die Wahrscheinlichkeit dafür ist zwar nach Expertenansicht relativ gering, doch man sollte das nicht ausschließen, weil je nach Land Verkehrssünden erst nach zwei oder drei Jahren aus den Computern gelöscht werden.

Allerdings war der Sommerurlaub 2006 vermutlich die letzte Chance, Strafzettel links liegen zu lassen. Schon vom kommenden Jahr an sollen Tickets EU-weit von den Heimatbehörden eingetrieben werden.

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Wenn er einen deutschen Raser erwischt, wird es teuer: Österreichischer Polizist mit Radarpistole Foto: OEAMTC

Bagatellgrenze von 25 Euro

Damit wird dann europaweit gültig sein, was Österreich-Urlaubern heute schon droht. Denn: Zwischen Deutschland und Österreich besteht seit mehr als zehn Jahren das Abkommen über die Gewährung von Vollstreckungshilfen in Verwaltungssachen. Bußgeldbescheide und auch Strafverfügungen, die oberhalb von 25 Euro liegen, können auch in Deutschland kassiert werden.

Österreich-Urlauber können sich also auch nach ihrer Rückkehr nach Hause nicht vor dem Bezahlen drücken, da sonst im Rechtshilfeweg über die deutschen Behörden ein meist teures Vollstreckungsverfahren betrieben wird. Sprich: Der Bußgeldbescheid wird vom zuständigen Ordnungs- oder Landratsamt verschickt und bei ganz säumigen Zahlern steht schließlich der Gerichtsvollzieher vor der Tür.

In der Vollstreckungsvereinbarung zwischen Deutschland und Österreich ist eine Bagatellgrenze von 25 Euro enthalten – weshalb die meisten Gemeinden der Alpenrepublik deutschen Parksündern gleich eine Organverfügung über 26 oder 36 Euro ans Auto hängen. Aber selbst derjenige, der einen inzwischen eher seltenen Strafzettel über nur sieben Euro am Auto gefunden hat, sollte sich nicht zu früh freuen – wird nicht bezahlt, wird von den österreichischen Behörden ein Bußgeldverfahren eröffnet, wodurch die Strafe auf jeden Fall über die 25-Euro-Grenze steigt und damit dann in Deutschland eingetrieben werden kann.

Formaljuristischer Trick

Eine, wenn auch sehr formaljuristische und zugegeben fast an den Tipp eines Winkeladvokaten erinnernde Möglichkeit, dem Bußgeld aus Österreich zu entgehen, gibt es allerdings. Erklärt der deutsche Autohalter gegenüber der Bußgeldstelle, er sei nicht selbst gefahren, erhält er einen Anhörungsbogen, in dem er Angaben zum Fahrer machen soll.

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