Zum 53. Verkehrsgerichtstag:Das müssen Sie über Promillegrenzen wissen

GROß ANGELEGTE VERKEHRSKONTROLLE IN HAMBURG

2013 starb etwa jeder eflte Verkehrstote an den Folgen eines Alkoholunfalls.

(Foto: DPA/DPAWEB)
  • In Deutschland gilt erst seit 1953 eine Promillegrenze für Autofahrer. Sie wurde seitdem von 1,5 über 0,8 bis auf 0,5 Promille gesenkt.
  • Wer über dem Gefahrengrenzwert von 0,5 Promille liegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bei über 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Viele Feinheiten und Detailunterschiede machen die Regelung jedoch kompliziert.
  • Für Fahrradfahrer gibt es einfachere Regeln. Ab 1,6 Promille begehen sie eine Straftat. Einen Gefahrengrenzwert gibt es derzeit nicht. Und sogar betrunkene Fußgänger können ihren Führerschein verlieren.
  • Jeder Mensch reagiert anders auf Alkohol. Deshalb ist die Berechnung von Promillewerten per Faustformel schwierig und gefährlich.

Von Thomas Harloff

George Smith war einst Taxifahrer in London und hat es mit einer Verfehlung zu einer Person von historischer Bedeutung gebracht. Am 10. September 1897 verursachte der damals 25-Jährige - beobachtet von einem Polizisten - mit seinem Taxi einen Unfall und landete in einem Hauseingang. Der Polizist bemerkte eine Alkoholfahne in Smiths Atem, bei der eilig einberufenen Gerichtsverhandlung gab der Taxifahrer sein Fehlverhalten zu. Er wurde mit einer Geldbuße bestraft - und damit zum ersten dokumentierten Alkoholsünder Europas in der Ära des Automobils.

Es dauerte sehr lange, bis überhaupt Grenzwerte für Alkohol am Steuer eingeführt wurden. In Deutschland war es erst 1953 soweit - der Bundesgerichtshof legte eine Grenze von 1,5 Promille fest. Aus heutiger Sicht verblüfft diese hohe Zahl - und es verwundert nicht, dass die Unfallzahlen in die Höhe schnellten, als der Autoverkehr in den Sechzigerjahren stark zunahm. Immer öfter wurden strengere Gesetze gefordert, doch erst 1973 kam die 0,8-Promille-Grenze. Mit mehr als 1,5 Promille Alkohol im Blut galten Autofahrer von da an als "absolut fahruntüchtig" und begingen eine Straftat.

Die aktuellen Promillegrenzen

Am 1. April 2001 wurde die Regelung weiter verschärft. Seitdem liegt der Gefahrengrenzwert bei 0,5 Promille. Wer mehr Alkohol im Blut hat und erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Doch Vorsicht: Schon bei 0,3 Promille kann eine "relative Fahruntüchtigkeit" festgestellt werden, wenn man beispielsweise durch Fahren in Schlangenlinien signalisiert, dass man nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. Demnach kann ein Autofahrer ebenso nach Paragraf 316 Strafgesetzbuch (StGB) belangt werden wie einer, der mit mindestens 1,1 Promille im Blut "absolut fahruntüchtig" ist.

Eine Null-Toleranz-Regelung wird bei Fahranfängern angewendet. Seit dem 1. August 2007 gilt: Wer sich in der Probezeit befindet oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf gar keinen Alkohol getrunken haben, wenn er sich ans Steuer setzt. Gleiches gilt übrigens für Fahrer von Taxen, Linienbussen oder Gefahrguttransportern.

Diese Strafen sind vorgesehen

Welche Strafen drohen, hängt stark davon ab, wie hoch der Gefährdungsgrad ist und ob es sich beim angetrunkenen Autofahrer um einen Wiederholungstäter handelt. Liegen keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vor, drohen einem Ersttäter mit über 0,5 Promille zwei Punkte, 500 Euro Geldbuße und ein Monat Fahrverbot. Bei weiteren Verstößen liegt die Strafe bei zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot, wobei die Geldstrafe auf bis zu 1500 Euro steigt. Aber: Wird man mehrfach kurz hintereinander mit mehr als 0,5 Promille erwischt, kann der Führerschein schneller als gedacht für unbestimmte Zeit weg sein.

Liegen Anzeichen von Fahrunsicherheit vor oder kommt es zu einem Verkehrsunfall, sind drei Punkte sowie ein Bußgeld oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren fällig. Außerdem wird der Führerschein zwischen 6 und 60 Monaten entzogen. In besonders schwerwiegenden Fällen sogar auf Dauer. Zudem gilt das Vergehen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat - genau wie bei einem Alkoholgehalt von 1,1 Promille. Wer mit mindestens diesem Wert erwischt wird, dem drohen ebenfalls drei Punkte sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug. Allerdings unabhängig davon, ob Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen oder nicht. Zusätzlich kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU oder "Idiotentest") angeordnet werden, in der die grundsätzliche Eignung, ein Fahrzeug zu führen, festgestellt wird. Ab 1,6 Promille ist die MPU obligatorisch.

Die aktuelle Regelung für Radfahrer

Bei Radfahrern ist die Regelung übersichtlicher. 1986 legte der Bundesgerichtshof die Grenze zum Straftatbestand der "absoluten Fahruntüchtigkeit" auf 1,7 fest. Der setzte sich aus einem Grundwert von 1,5 und einem Sicherheitszuschlag von 0,2, mit dem Messungenauigkeiten ausgeglichen werden sollen, zusammen. Aufgrund exakterer Messmethoden wurde der Sicherheitszuschlag auf 0,1 reduziert, weshalb die Promillegrenze auf 1,6 verringert wurde. Dort liegt sie bis heute. Ein Gefahrengrenzwert wie die 0,5-Promille-Regelung für Autofahrer existiert für Radler nicht, wird derzeit aber heiß diskutiert.

Selbst Fußgänger können den Führerschein verlieren

Wer zu viel Alkohol getrunken hat, sein Fahrrad aber unbedingt mit nach Hause nehmen möchte, kann es schieben - er gilt dann als Fußgänger. Als solcher kann man zwar nicht nach Paragraf 316 StGB belangt werden, aber durchaus seinen - falls vorhanden - Führerschein verlieren. "Wenn Tatsachen die Annahme von Alkoholabhängigkeit begründen", kann laut Paragraf 13 der Fahrerlaubnisverordnung der Führerschein entzogen werden.

Promillerechner und Faustformeln sind nur sehr vage

Wie hoch die Alkoholkonzentration im Blut ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Es gibt verschiedene Formeln, nach denen jeder in Abhängigkeit von Geschlecht und Körpergewicht berechnen kann, wie viel Alkohol er für einen bestimmten Promillewert trinken kann. Die sind jedoch so kompliziert, dass nicht viele in der Lage sind, sie im nüchternen Zustand zu berechnen - geschweige denn nach einem launigen und bierseligen Abend.

Im Internet gibt es einige Promillerechner, deren Ergebnisse jedoch mit Vorsicht zu genießen sind. Sie liefern nur ungefähre Ergebnisse für gesunde Erwachsene. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), die ebenfalls einen solchen Rechner anbietet, warnt deshalb: "Eine genaue Berechnung der Blutalkoholkonzentration ist abhängig von der Menge, Dauer und der zeitlichen Verteilung des Alkoholkonsums sowie individuellen physiologischen Merkmalen. Krankheiten oder Medikamenteneinnahme können die Blutalkoholkonzentration beeinflussen." Wirklich sicher können sich also nur diejenigen sein, die gar keinen Alkohol trinken, bevor sie ins Auto oder auf das Fahrrad steigen.

Alkoholrechner: So wenig kann zu viel sein

Promillegrenzen im Ausland

In den meisten westeuropäischen Ländern gilt wie in Deutschland die 0,5-Promille-Grenze, darunter bei den direkten Nachbarn im Süden, Westen und Norden. Auch in Italien, Spanien und Portugal liegt der Wert bei 0,5 Promille. Liberaler wird das Thema Alkohol im Straßenverkehr innerhalb Europas nur in Großbritannien gehandhabt - dort gilt für Autofahrer eine Grenze von 0,8 Promille.

Rigoroser gehen dagegen viele osteuropäische Länder vor. So gilt in Tschechien, der Slowakei, Ungarn, Rumänien oder der Ukraine ein striktes Alkoholverbot für Autofahrer. In den USA sind die Grenzwerte gestaffelt und variieren je nach Bundestaat: Während Fahrer unter 21 Jahren zwischen 0,0 und 0,1 Promille haben dürfen, sind für ältere Autofahrer zwischen 0,8 und 1,0 Promille erlaubt.

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