Aufgepasst! Im Winter gelten einige sehr spezielle Bedingungen - auch was die Rechtsvorschriften betrifft.
Ist es eigentlich strafbar, nur mit einem von Schnee und Eis befreiten Guckloch in der Scheibe loszufahren?
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Sind die Verkehrsschilder eingeschneit, gelten sie nicht. Bis auf zwei Ausnahmen - "Vorfahrt achten" und "Stop". Diese Schilder erkennt man schon an der Form. (© Foto: ddp)
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Ja, das kostet fünf Euro Strafe. Schwerwiegender ist die Tatsache, dass bei einem dadurch verursachten Unfall die Versicherung eventuell wegen grober Fahrlässigkeit in der Haftpflicht eine Beteiligung fordern und in der Kasko die Zahlung verweigern kann.
Gelten komplett zugeschneite Verkehrsschilder?
Nein. Bis auf zwei Ausnahmen: die an ihrer Form schon klar erkennbaren Schilder "Vorfahrt achten" und "Stop".
Mein Auto ist wintertauglich, die Straße aber nicht geräumt. Muss der Staat dann bei einem Unfall zahlen?
In der Regel nicht. Autofahrer müssen "Straßen so annehmen, wie sie sich darbieten" (LG Itzehoe, Az. 3 O 239/98). Das bedeutet: Sie müssen in jedem Fall Ihre Fahrweise den Verhältnissen anpassen.
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Kuriose Schilder (4)