Volkswagen:Händler soll zum ersten Mal Diesel-Auto zurücknehmen

Seat Ibiza 3. Generation

Das betroffene Modell ist ein Seat Ibiza (Symbolbild)

(Foto: Seat)
  • Bisher haben Käufer von manipulierten Diesel-Autos des VW-Konzerns vor Gericht immer gegen ihre Händler verloren, wenn sie die Fahrzeuge zurückgeben wollten.
  • In München ist nun zum ersten Mal ein Fall anders ausgegangen. Volkswagen will aber in Berufung gehen.

Im bundesweit ersten Prozess hatten die Kläger kein Glück: Ein Geschichtsprofessor aus Trier hatte ein Bochumer Autohaus verklagt. Der Händler hatte den etwa 38 000 Euro teuren und per Software manipulierten VW Tiguan nicht zurücknehmen wollen. Das Landgericht Bochum stellte sich auf die Seite des Autoverkäufers. "Die Händler trifft kein größeres Verschulden, denn sie waren sicherlich nicht eingeweiht", sagte der Bochumer Richter im März.

In München ist ein Fall nun anders ausgegangen - nach Angaben von VW zum ersten Mal. Das Landgericht München hat einen Autohändler verpflichtet, ein manipuliertes Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten (Az. 23 O 23033/15). In dem Fall handelt sich laut Stern TV um einen Seat Ibiza mit 1,6 Liter Diesel-Motor vom Typ EA189, der mit der Betrugssoftware ausgestattet sei. Geklagt habe ein Ehepaar aus München.

Volkswagen bestätigt das Urteil - und will sich dagegen wehren. Der Händler werde in Absprache mit dem Konzern Berufung einlegen, hieß es. Entscheidungen anderer Gerichte legten nahe, dass es für die Besitzer der Autos zumutbar sei, die Umrüstung abzuwarten. Die Fahrzeuge könnten bis dahin ohne Einschränkungen im Straßenverkehr genutzt werden.

Laut VW sind deutschlandweit bislang neun Urteile wegen des Abgas-Skandals ergangen. Acht unterschiedliche Landgerichte hätten die Klagen der Autobesitzer abgewiesen. Nur das Landgericht München habe in erster Instanz der Klage gegen einen Händler stattgegeben.

Kommende Woche wird zudem ein Urteil des Landgerichts Braunschweig zur Schadenersatzklage eines Autokäufers gegen ein Audi-Autohaus erwartet. In dem Fall geht es darum, wer der richtige Beklagte ist: das Autohaus oder Audi selbst. Das Gericht entscheidet nicht, ob der Kläger überhaupt einen Anspruch hat.

Ein zweiter angesetzter Termin, bei dem die Klage eines Autobesitzers gegen VW direkt verhandelt wird, wurde auf den 8. Juni verschoben. Für den Juni und Juli seien zudem fünf weitere Verhandlungen terminiert.

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