Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach:Dashcams verstoßen gegen Datenschutzgesetz

Dashcam

Eine sogenannte Dashcam, befestigt an der Windschutzscheibe eins Autos, filmt am 06.08.2014 in Berlin den Straßenverkehr.

(Foto: Wolfgang Kumm/dpa)

In Russland Alltag, hierzulande in der Kritik: Videokameras auf Armaturenbrettern oder an Frontscheiben können bei Autounfällen Beweise liefern. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat den Einsatz von Dashcams nun unter bestimmten Bedingungen für unzulässig erklärt.

  • Im bundesweit ersten Prozess um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Auto-Videokameras haben Datenschützer einen Teilerfolg errungen.
  • Ein fränkisches Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Benutzung solcher Kameras unter bestimmten Bedingungen gesetzwidrig ist.
  • Mit solchen Geräten dürfen keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, auf YouTube und Facebook hochzuladen oder Dritten - etwa der Polizei - zu übermitteln.
  • Das Gericht sieht nun den Gesetzgeber in der Pflicht, zu prüfen, ob und wie das Datenschutzgesetz angepasst werden muss.

Teilerfolg für Datenschützer

Das Verwaltungsgericht im fränkischen Ansbach hat an diesem Dienstag ein bisschen Rechtssicherheit auf juristisch noch ungeklärtem Terrain geschaffen. Im bundesweit ersten Prozess um die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Auto-Videokameras haben Datenschützer einen Teilerfolg errungen.

Verhandelt wurde über den Einsatz einer Auto-Videokamera. Das Gericht entschied, ob ein Anwalt aus Mittelfranken weiterhin das Verkehrsgeschehen mit einer sogenannten Dashcam aufnehmen darf und erklärte am Dienstag den Einsatz dieser Geräte unter bestimmten Bedingungen für unzulässig.

So dürften damit keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, auf YouTube und Facebook hochzuladen oder Dritten - etwa der Polizei - zu übermitteln. Im konkreten Fall hob das Gericht allerdings ein behördliches Verbot wegen eines Formfehlers auf. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde Berufung zugelassen.

Argumente für ein Verbot der Dashcams

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hatte dem klagenden Autofahrer den Einsatz der Kamera zuvor verboten, weil es darin einen Verstoß gegen den Datenschutz sieht. Die Behörde begründet das Verbot damit, dass eine solche Form der permanenten Videoüberwachung ein erheblicher Eingriff in die Rechte der unbeteiligt Gefilmten sei.

Hinzu komme, dass die von der Kamera aufgenommenen Menschen in der Regel nicht bemerkten, dass sie gefilmt würden. Eine "heimliche Videoüberwachung" verbiete das Bundesdatenschutzgesetz, argumentiert das Landesamt.

Das Verwaltungsgericht Ansbach zeigte bei der mündlichen Erörterung der Klage weitgehend Verständnis für die Bedenken der bayerischen Datenschützer. Der Kammervorsitzende Alexander Walk machte während der Verhandlung deutlich: Autofahrer, die Videos mit sogenannten Dashcams speziell dafür drehten, sie später im Internet zu veröffentlichen oder der Polizei zur Verfügung zu stellen, verstoßen gegen das Datenschutzgesetz. "Grundsätzlich sind die Datenschutzinteressen der heimlich Gefilmten höher zu bewerten als das Interesse des Autofahrers an einem Videobeweis für den Fall eines Unfalls", sagte der Richter.

Zugleich betonte die 4. Kammer des Gerichts aber auch, dass aus ihrer Sicht bei den Dashcams nun der Gesetzgeber gefordert sei. "Es muss überprüft werden, ob die Datenschutzbestimmungen auf On-Board-Kameras noch passen oder ob das Datenschutzgesetz ergänzt werden muss", gab Walk zu bedenken.

Argumente für die Erlaubnis der Dashcams

Der Kläger hob dagegen hervor, die Bilder würden nur im Falle eines Unfalls zu Beweiszwecken verwendet. Andernfalls würden die Aufnahmen wieder gelöscht. Zudem seien darauf weder Passanten noch Autokennzeichen zu identifizieren.

Das Gericht teilte nicht die Auffassung des Landesamtes für Datenschutzsicherheit, wonach ein Verbot solcher Kameras datenschutzrechtlich in jedem Fall zwingend notwendig sei. Die gesetzlich eingeräumten Ermessensspielräume müssten etwa dann großzügiger ausgelegt werden, wenn es sich bei solchen Aufnahmen eher um Videos von touristischem Interesse handele - "etwa bei einer Ausflugsfahrt durch die Fränkische Schweiz".

Dashcams in Russland und Deutschland

Sogenannte Dashcams - benannt nach dem dashboard (Englisch für Armaturenbrett), auf das die Videokameras häufig montiert sind - sind besonders bei russischen Autofahrern beliebt, die sich damit vor provozierten Unfällen schützen wollen. In Deutschland wurden die Kameras im Februar 2013 bekannt, als Dashcams Bilder eines Meteoriteneinschlags im russischen Tscheljabinsk mitschnitten. Da es bisher kaum gerichtliche Entscheidungen zur Nutzung von Dashcams gibt, ist ihr Einsatz rechtlich umstritten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: