Nicht alle Bauteile halten ein ganzes Autoleben lang. Bei Kupplung und Bremsen ist von Anfang an klar, dass sie durch die starke Beanspruchung früher oder später kaputt gehen. Ein Überblick über die sogenannten Verschleißteile.
Auspuff
Da liegt der Kauf des Gebrauchtwagen erst ein paar Wochen zurück und schon gibt es einen Schaden am Auspuff. Der gewerbliche Verkäufer müsste zwar mindestens ein Jahr für das Auto haften, verweist aber darauf, dass die Abgasanlage ein typisches Verschleißteil sei. Nur bei einem Sachmangel ist er verpflichtet, den Schaden zu reparieren. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt die rechtliche Situation: "Ob der Verkäufer für den Mangel an einer Ware haften muss, hängt einzig und allein davon ab, ob ein Sachmangel vorliegt und ob dieser Fehler/Defekt schon existiert hat oder im Keim bereits angelegt war, als das Produkt dem Käufer übergeben wurde."
Bei einer Auspuffanlage empfiehlt der TÜV Süd vor dem Autokauf eine Sichtprüfung. Löcher und starke Abnutzungen kann auch jemand entdecken, der sich mit Autos nicht auskennt. Für eine qualifizierte Einschätzung der Anlage wäre jedoch eine Hebebühne notwendig, damit sich ein Fachmann den Wagen von unten anschauen kann.