Wer auf ein Auto auffährt, hat immer Schuld. Dieses "eherne" Gesetz gilt nicht mehr in jedem Fall - so das Oberlandesgericht Brandenburg.
Wer auf ein vor ihm fahrendes Auto auffährt, hat immer Schuld. Dieses einst eherne "Gesetz" gilt dank einsichtiger Richter schon seit einigen Jahren nicht mehr hundertprozentig, so dass man als Hintermann nicht mehr ausschließlich für die teilweise haarsträubenden Fehler des Vorausfahrenden einstehen muss. An einer Mitschuld, unter anderem wegen der ominösen Betriebsgefahr durch das eigene Auto, kam man bislang jedoch kaum herum.
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Dass aber auch diese Regel nicht ohne Ausnahme ist, zeigt jetzt ein Urteilsspruch des Oberlandesgerichts Brandenburg. Das sprach nämlich einen Pkw-Fahrer nach einem Auffahrunfall auf der Autobahn von jeder Schuld frei.
Keine Regel ohne Ausnahme
Im konkreten Fall war ein auf der rechten Spur fahrender Lkw, dessen Fahrer offensichtlich nicht in den Rückspiegel schaute, auf die Überholspur gewechselt, um nach einer immer mehr um sich greifenden Unsitte einem anderen Lkw die Auffahrt auf die Autobahn ohne Tempoverlust zu ermöglichen. Das tat der Brummi-Lenker aber so plötzlich, dass der Fahrer des Pkw keine Chance mehr hatte, erfolgreich zu reagieren.
Die ihm anfangs auferlegte Mitschuld an dem Crash wollte unser Mann nicht hinnehmen. So ging es vors Gericht - und das erfolgreich. Denn die OLG-Richter in Brandenburg stellten in ihrer Begründung zu ihrem Freispruch deutlich klar, dass einen Verkehrsteilnehmer keinerlei Mitschuld treffe, wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug - wie im geschilderten Fall - ohne verkehrsbedingten Grund wie aus heiterem Himmel auf die Überholspur einer Autobahn wechsele.
In diesem Fall die permanente Betriebsgefahr durch den Pkw als Mitursache für den Unfall heranzuziehen, sei völlig überzogen. Die Schuld liege nämlich allein bei dem Lkw-Fahrer, so dass die von einem Auto allgemein ausgehende Gefahr hier unerheblich und außer Betracht zu lassen sei (OLG Brandenburg, Az.: 12 U 160/60).
(sueddeutsche.de/PS-Automobilreport)
Gewalt in Syrien
Ich muss mich schon ueber diesen Artikel wundern: Der Stil zeugt nicht gerade von jounalistischer Qualitaet. In dem Fallbeispiel hat jemand die Vorfahrt des nachfolgenden Verkehrs grob missachtet. Dass der Fahrer die Alleinschuld fuer den Unfall traegt, ist doch wirklich nicht sonderlich verwunderlich, oder?
Der Fall hat rein gar nichts mit der Unfallkonstellation zu tun, dass der Hintermann bei einem bremsenden Vordermann nicht rechtzeitig reagiert. Leider, muss man sagen, wird in diesen Faellen auch haeufig dem Vordermann eine Teilschuld zugesprochen. Das ist so schlimm, dass viele Autofahrer, wenn ein Lebewesen auf die Strasse laeuft, etwa bei schlechten Sichtverhaeltnissen, wertvolle Zehntelsekunden verstreichen lassen, bis sie den Bremsvorgang einleiten, weil sie ueberlegen, ob es sich nicht um ein Tier handelt, das man laut Rechtsprechung besser zu ueberfahren hat. Pech, wenn es doch ein Kind war oder ein gestuerzter Radfahrer/Fussgaenger war.
Ich gebe Ankur recht, der einen Unfalldatenschreiber fordert. Es genuegt jedoch nicht, Fehlverhalten nur im Falle eines Unfalls zu dokumentieren. Das Ziel muss sein, den gesamten Verkehrsfluss zu protokollieren. Jemand der riskant ueberholt, auch wenn es zu keinem Unfall kommt, hat moeglicherweise mehr Schuld auf sich geladen, als das etwa bei einem Rempler im dichten Stadtverkehr der Fall ist, der jedoch mittels Unfalldatenschreiber dokumentiert worden ist.
Was haben Sie erwartet?
Ich habe ein paar von diesen "Autofahrer-Fällen" in der SZ gelesen.
Alle sind für Lieschen Müller aufgebaut.
Wenn man dann die Urteilsbegründung liest, stellt man sich die Frage, wie hätte der Richter auch anders entscheiden können.
Hier werden nur billige, wasserfeste Fälle dargestellt, die eigentlich jedem durchschnittlichen Bürger auch ohne Urteilsbegründung klar sein müßten.
Schade um die Zeit, die investiert wird!
Die genannte Unsitte des Spurwechselns zum Einfädelnlassen habe ich vor einiger Zeit abgelegt. Ebenso stärkeres Bremsen oder Beschleunigen wenn einer 'rein will. Leichte Geschwindigkeitsänderung schon, okay.
Das Ergebnis sind regelmässige wütende Hup- oder Lichthupattacken von Autofahrern, die geradezu erwarten daß man ihnen die rechte Spur räumt, und es dann darauf hinausläuft daß beide Autos genau am Ende der Beschleunigungsspur auf gleicher Höhe sind was mich oder den anderen dann zu starken Bremsmanövern oder Vollgas zwingt. Tolle Sache.
§5(4) STVO:
"Wer zum überholen ausscheren will, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist."
Wenn jemand so spontan und ohne in Spiegel oder über die Schulter zu schauen ausschert, dass ein nachfolgendes Fahrzeug keine Chance hat abzubremsen und auffährt, so ist das ganz klar eine Gefährdung. Der Ausscherende ist der Unfallverursacher und damit hat er für die Schaden gerade zu stehen. Wenn dann "jemand" ankommt und sich auf den Standpunkt "Wer auffährt hat (Mit)schuld" stellt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen.
Was ist daran neu? Es wird aber langsam Zeit für Unfalldatenschreiber. Mit einem solchen und GPS genauer Zeiterfassung kann 100% sicher bewiesen werden, wer wie schnell war und wieviel Zeit zwischen dem Blinken, dem Spurwechsel und dem Aufprall vergangen ist. Und damit ist auch klar, ob jemand verdusselt aufgefahren ist (Hintermann schuld) oder ob er geschnitten wurde (Vordermann schuld). So ein Gerät würde einige Verkehrsanwälte arbeitslos und etliche Verfahren überflüssig machen. Ein Fahrstil wie "Verkehrsrechtsschutz und Vollkasko zahlt" geht dann nicht mehr.
Ich stimme Klabautermeier zu:
Das ist wirklich nichts umwerfend Neues.
Somit kann man den Schlussstrich ziehen und behaupten:
Wenn ein Lkw-Fahrer oder Fahrerin (wir wollen ja "gendern") mal plötzlich und ohne Not nach links zieht, kann der Auffahrende ohne Schuld sein, ansonsten gilt:
Wer auffährt hat Schuld!
;-)
Paging