Alles, was recht ist: Unter gewissen Umständen ist das Telefonieren mit dem Handy im Auto sogar erlaubt.
Bei abgeschaltetem Motor darf ein Autofahrer auch hinter dem Steuer mit dem Handy telefonieren, selbst wenn er an einer roten Ampel steht. Er hat dann zwar nicht allzuviel Zeit zu reden - aber dies hat jetzt das Oberlandesgericht Bamberg entschieden. Ein Pkw-Fahrer war vom Amtsgericht Kempten zu einer Geldstrafe von 40 Euro verurteilt worden, als er an einer roten Ampel beim Telefonieren ertappt wurde. Die Begründung für die Strafe: Der Fahrer könne nicht wissen, wann die Ampel auf Grün umschaltet.
"Schatz, ich bin gleich da!" - Für mehr reicht's nicht an der roten Ampel. (© Foto: iStockphoto)
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Die Richter des OLG Bamberg waren laut einem Bericht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) anderer Auffassung. Um die Weiterfahrt anzutreten, müsse der Fahrer den Motor zunächst starten. Erst wenn er danach mit dem Telefonieren fortfahren würde, mache er sich strafbar (Az: 3 Ss OWi 1050/06).
(sueddeutsche.de/mid)
Rekord in Deutschland
Das kommt davon, wenn man in der Gesetzgebung zu wenig nachdenkt.
Grundsätzlich ist es natürlich gefährlich, im Auto zu telefonieren. Aber ist es signifikant weniger gefährlich, wenn man dafür eine Freisprecheinrichtung nutzt? Was ist mit den vielfältigen anderen Verwendungszwecken eines Telefons? Was mit PDA und PNA? Wenn nun die ersten Armbanduhren mit Telefon auf den Markt kommen, wie will man diese Gesetze noch kontrollieren?
Meiner Meinung nach sollte man etwas verbieten, das auch
a) messbar (und damit eindeutig nachweisbar) ist
b) sich deutlich genug von nicht Verbotenem unterscheidet
c) kontrolliert wird
§23 (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist.
Bedeutet für mich, wenn das Mobiltelefon in der Schale liegt und eingeschaltet ist, darf ich telefonieren, wenn ich es nicht "halte". Also mit Fernbedienung gar kein Problem. Wo da der Sinn sein soll, erschließt sich mir nicht, da eine Fernbedienung für ein Telefon einem Telefon gleichkommt. Da sind doch Erbsenzähler Wachtmeister, Anwälte und Richter wieder schön beschäftigt.
Natuerlich ist das Teleponierverbot sinnvoll, aber hier wird es ad absurdum gefuehrt. Von einem im Stand telephonierenden Autofahrer geht nun mal keine Gefahr aus, zumal wenn der Motor aus ist. Hier hat sich die Strafverfolgung wieder verausgabt, waehrend sie bei anderen Vergehen die Augen feste zudrueckt. Jeder darf ungeschoren die riskantesten Ueberholmanoever ausfuehren, ohne sich vor irgendwelchen Paragraphen, Polizisten oder gar Richtern fuerchten zu muessen, solange die Ueberholvorgaenge halt gut ausgehen. Selbst wenn seine potentiellen Crashgegner nur Zehntelsekunden vom Tod oder Rollstuhl entfernt waren, besteht fuer ihn keinerlei Gefahr von Sanktionen. Es findet auf Landstrassen zum Beispiel keine Kontrolle durch kamerabewehrte Zivilwagen der Polizei statt, geschweige denn, dass Risikomanoever bestraft wuerden. Die einzige Chance, dass ein notorisch gefaehrlicher Ueberholer dingfest gemacht wird, besteht in Radarfallen. Allerdings hoert die gemeingefaehrliche Klientel natuerlich penibel die froehlichen Radiowarnungen vor aufgestellten Blitzgeraeten ab. Hier besteht dringenster Handlungsbedarf, die Polizei ist jedoch dazu angehalten, in stehende Autos zwecks Handyueberwachung zu glotzen.
In einem Land ohne Tempolimit auf Autobahnen und ohne durchschlagender Strafverfolgung von lebensgefaehrdenen Verkehrsverstoessen, kaempft die Politik lieber auf Nebenschauplaetzen wie dem Handyverbot. Diese Alibimassnahmen sollen wohl nur davon ablenken, dass keine wirklich durchgreifenden Gesetze und Massnahmen zur Erhoehung der Verkehrssicherheit erlassen werden.
Der Gesetzgeber versucht alles zu regeln, leider oft ohne auf die möglichen Konsequenzen zu achten.
Das so genannte Handy-Verbot wird nich akzeptiert, solange andere, ebenso ablenkende Verhaltensweisen nicht zu einer vergleichbaren Regulierung führen. So kann jeder Lkw-Fahrer sein CB-Funkgerät während der Fahrt uneingeschränkt benutzen, jeder Reisebusfahrer während der Fahrt mit dem Mikrofon in der Hand seinen Fahrgästen die Sehenswürdigkeiten erklären, jeder Polizist sein Funkgerät benutzen und jeder Kraftfahrer während der Fahrt rauchen, essen , trinken, sein Navigationsgerät aus dem Zubehörhandel oder sein Notebook bedienen. Wo ist der Unterschied zur Handy-Benutzung?
Auf Einsicht kann man da wohl kaum hoffen und ohne Einsicht nutzen auch Verbote nicht. Zudem wird das Verbot nicht konsequent durchgesetzt. Die Verfolgung von Park- und Temposündern ist halt ungleich einfacher und lohnender.
Verbote und Regelungen, die man nicht akzeptiert, versucht man bestenfalls auf legalem Wege zu umgehen. Eine Verhaltensweise, die bei der Gestaltung der Steuererklärung kaum beanstandet oder als unmoralisch bezeichnet wird. Zudem sollte man nicht vergessen, dass es rechtsstaatliche Aufgabe der Juristen ist, ihren Mandanten den Ausweg aus der Verfolgung von Zuwiderhandlungen zu ebnen.
Das Urteil mag im Ergebnis nicht beglücken, aber es spiegelt die von der Legislative geschaffene Rechtslage wieder:
Diese Richter haben wieder einmal das Vorurteil gegen Juristen bestärkt, dass diese weltfremd seien und Unterscheidungen ( hier: zwischen abgeschaltetem und laufendem Motor)träfen, die nicht mehr nachvollziehbar sind.
Das Verbot des Telefonierens soll erkennbar den Strassenverkehr sicherer gestalten.Daher darf der Fahrer während der Teilnahme am Verkehr sein Handy nicht benutzen, um sich auf den Verkehr konzentrieren zu können.Das gilt auch vor der roten Ampel, an der der Fahrer auf das Zeichen zur Weiterfahrt zu achten hat und nicht darauf, wann er das Handy abschalten muss, um den Wagen wieder anlassen zu dürfen. Nach diesem Urteil werden die vielen Handy-Süchtigen nun das Auto abschalten, um noch schnell eine Botschaft loszuwerden und es erst wieder einschalten, wenn das Handy abgeschaltet ist, weil sie ja keine Strafe riskieren wollen.Mit anderen Worten: Die Richter gestatten, dass man während der Teilnahme am Verkehr durch die Benutzung des Handys abgelenkt wird. Das ist rechtsfehlerhaft (und dient auch nicht unbedingt dem Verkehrsfluss).