Verkehrsrecht:Polizei: Mini-Kameras im Auto sind hilfreich

Lesezeit: 2 min

Eine solche Dash-Cam hat den Schweizer Politiker Philipp Müller überführt: In erster Instanz diente sie dem Gericht als Beweismittel. (Foto: Wolfgang Kumm/dpa)
  • Hinter der Windschutzscheibe angebrachte Kameras, die den Verkehr filmen, werden immer beliebter.
  • Diese sogenannten Dashcams sind jedoch sehr umstritten. Polizei und Versicherer halten sie für sinnvoll, um Unfälle und Verkehrsdelikte aufzuklären. Datenschützer lehnen sie strikt ab.
  • Verkehrsexperten sollen beim 54. Verkehrsgerichtstag in Goslar für Klarheit im Umgang mit den Mini-Kameras und bei einigen anderen Themen sorgen.

Sie filmen Zusammenstöße, illegale Überholmanöver, per Zufall manchmal auch Flugzeugabstürze und Meteoriten: immer mehr sogenannte Dashcams sind an Windschutzscheiben und Armaturenbrettern von Privatautos installiert. Die permanent filmenden Mini-Kameras sind beliebt, weil sie bei Unfällen automatisch Beweisbilder aufzeichnen. Doch ob solche Aufnahmen vor Gericht überhaupt zulässig sind, ist in Deutschland bislang nicht geregelt. Der 54. Verkehrsgerichtstag, der derzeit in Goslar stattfindet, befasst sich nun mit dem Thema.

"Eine Dashcam erhöht generell die Erfolgsaussichten einer objektivierten, tatsachengerechten Beweisführung", sagt Sven-Erik Wecker von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG). Auch für den Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) liegen die Vorteile der Apparate auf der Hand. "Bei vielen Unfällen lässt sich schneller und einfacher feststellen, wer die Schuld trägt", sagt GDV-Experte Uwe Cremerius. Doch es gibt ein rechtliches Problem: Wer während der Fahrt Personen und Kennzeichen filmt, verstößt gegen den Datenschutz.

Videokameras im Auto
:Wann die Dashcam zum Einsatz kommen darf

Videokameras, die beim Autofahren durch die Frontscheibe filmen, werden immer beliebter. Doch Benutzer riskieren hierzulande empfindliche Bußgelder. Was es abzuwägen gilt.

Von Thomas Harloff

Unsichere Rechtslage

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff steht dem Dauereinsatz von kleinen Videokameras in Autos deshalb ablehnend gegenüber. "Wenn eine Dashcam dazu genutzt wird, den Verkehr lückenlos zu dokumentieren, ist dies datenschutzrechtlich unzulässig", sagte Voßhoff der Neuen Osnabrücker Zeitung. Datenschutzrechtlich unproblematisch sei dagegen eine rein private zeitweise Nutzung der Kamera, betonte Voßhoff. Dazu gehöre etwa das "Anfertigen von Panoramaaufnahmen bei der Autofahrt in den Urlaub", die anschließend im Freundeskreis vorgeführt werden. Gerichte haben bisher zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen im Prozess sehr unterschiedliche Auffassungen vertreten. Während das Landgericht Heilbronn die permanente Aufnahme untersagt hat, ließ das Amtsgericht Nienburg zumindest "anlassbezogene" Aufnahmen zu, etwa bei Unfällen.

"Das ist doch völlig weltfremd", meint Constantin Hack vom Automobilclub ACE. "Man hat in gefährlichen Situationen anderes zu tun, als nach dem Auslöser einer Kamera zu suchen." Ebenso wie Versicherer und Anwälte fordern die Automobilclubs deshalb den Gesetzgeber auf, für Klarheit zu sorgen. Als Ausweg schlägt der ACE den Einsatz elektronisch "verplombter" Dashcams vor. Eine Verschlüsselung könne Missbrauch verhindern und sicherstellen, dass nur Ermittlungsbeamte das Material auswerten können. "Damit wäre auch den Gaffer-Videos im Internet ein Riegel vorgeschoben", sagt Constantin Hack vom ACE.

Damit Unfälle sicher aufgeklärt werden können, plädiert die Polizei-Gewerkschaft GdP für eine weitergehende Maßnahme. "Fahrzeuge sind ja rollende Computer. Man kann sehr viel aus den Speichergeräten auslesen", sagt GdP-Sprecher Jan Velleman. "Deswegen fordern wir die verbindliche Einführung des Unfalldatenspeichers."

Hunderttausende Flüchtlinge brauchen wohl Führerscheine

Auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutieren mehr als 1000 Experten aus Wirtschaft, Justiz und Verwaltung über aktuelle verkehrsrechtliche Fragen. Weiteres Diskussionsthema ist neben den Dashcams unter anderem der sogenannte Idiotentest. Es gibt Forderungen, diesen schon anzuordnen, wenn Autofahrer mit 1,1 Promille Alkohol im Blut erwischt werden, die bisherige Grenze liegt bei 1,6 Promille. In der Vergangenheit wurden Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages in der Folge oft gesetzlich verankert, etwa das begleitete Fahren für Anfänger mit 17 Jahren, höhere Bußgelder für Verkehrssünder oder das Handyverbot beim Autofahren.

Ein neues Thema sehen Verkehrsexperten auf die deutschen Straßen zukommen: Hunderttausende Flüchtlinge brauchen wohl Führerscheine und könnten das Geschäft der Fahrschulen in den kommenden Jahren stark ankurbeln. Das erwartet der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), Gerhard von Bressensdorf. Der Grund: Auch Flüchtlinge, die bereits einen Führerschein besitzen, müssten in Deutschland erneut die theoretische und die praktische Prüfung bestehen, sagte der BVF-Vorsitzende vor Beginn des Verkehrsgerichtstages. Fahrlizenzen aus Ländern wie Syrien, Irak oder Afghanistan werden hierzulande nicht anerkannt. Der ADAC hat bereits einen Flyer entwickelt, der den Neuankömmlingen die wichtigsten Verkehrsregeln erklärt.

© SZ vom 28.01.2016 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Fahrschulen in der Krise
:Fahrstunden in Pink

Die Schüler bleiben aus, bei den Lehrern fehlt der Nachwuchs: Deutsche Fahrschulen kämpfen mit Problemen. Einige setzen deshalb auf das besondere Fahrerlebnis.

Von Thomas Harloff

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: