Verhalten bei Polizeikontrollen:Schweigen ist Gold

Angetrunken Auto gefahren und von der Polizei erwischt worden zu sein, ist schlimm genug. Trotzdem sollte man die Folgen nicht noch durch Redseligkeit verschlimmern.

kju

Erfahrene Strafrechtler raten, keine Aussagen zur Sache zu machen, sondern nur die vorgeschriebenen Angaben zur Person. Gerade, wenn Alkohol im Spiel ist, sind Aussagen riskant, so der Ludwigsburger Anwalt Michael Hettenbach (jurathek.de).

Polizeikontrolle, Alkohol am Steuer, Foto: AP

Eine Polizeikontrolle: Tests, die ihn belasten können, muss der Fahrer nicht mitmachen.

(Foto: Foto: AP)

Wird bei einem Autofahrer ein hoher Promillewert gemessen und der Polizist fragt, ob er sich noch fahrtüchtig gefühlt habe, kann die Antwort nur falsch sein: Sage der Fahrer ja, werde dies als übermäßige Gewöhnung an Alkohol ausgelegt.

Antworte er mit nein, werde er wegen einer vorsätzlichen Alkoholfahrt statt einer fahrlässigen verurteilt und verliere auch den Schutz seiner Rechtsschutzversicherung. Hettenbach: "Wer nichts sagt, sagt nichts Falsches."

Auch Tests, die ihn belasten können, muss der Fahrer nicht mitmachen. Der Polizist kann also das Pusten in den Alkomaten lediglich anbieten.

Lehnt der Autofahrer ab, muss er allerdings damit rechnen, dass der Beamte eine Blutprobe anordnet, die von einem Arzt entnommen wird.

Auf keinen Fall sollte man sich dagegen wehren, sonst kommt ein Verfahren wegen Widerstands dazu. Von weiteren Tests wie etwa Koordinationsübungen raten Anwälte dringend ab, weil die Ergebnisse meist zu Ungunsten des Fahrers ausfallen.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: