Daimler zahlt dem Autofahrer jetzt eine Minderung des Kaufpreises (62.000 Euro) von 2500 Euro und muss auch die Kosten für ein privates Gutachten sowie die Rechtsberatung des Klägers in Höhe von weiteren 2400 Euro übernehmen. Wie hoch der eigentliche Schadensersatz letztlich ist, den Daimler zahlen muss, steht noch nicht fest.

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Immerhin hatte das Landgericht Stuttgart dem Kläger in erster Instanz für die bis dahin gefahrenen 53.000 Kilometer bereits einen Schadenersatz von 436 Euro zugesprochen. Die tatsächliche Höhe soll sich später an der gefahrenen Kilometerleistung orientieren.

Falls verärgerte Autofahrer jetzt hoffen, ähnliche Ansprüche gleich pauschal und massenhaft durchsetzen zu können, so werden sie enttäuscht sein: Auch nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart wird es das nicht geben. Jedes einzelne Fahrzeug müsse beim Verdacht auf zu hohen Verbrauch eigens geprüft werden, so die ADAC-Juristin Silvia Schattenkirchner am Donnerstag in München. "Wer einen Mehrverbrauch an seinem Fahrzeug feststellt, muss diesen Mehrverbrauch unter Laborbedingungen testen lassen und dieses Ergebnis wird dann mit den Angaben des Herstellers verglichen", sagte Schattenkirchner. "Es ist an sich keine neue Rechtslage."

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(sueddeutsche.de/dpa/gf/grc)