Beim Zusammenstoß eines Linksabbiegers mit einem ihn überholenden Fahrzeug haftet grundsätzlich der Fahrer des abbiegenden Wagens allein.
Dies entschied das Kammergericht Berlin in einem Urteil, das die "Monatsschrift für Deutsches Recht" veröffentlicht hat.
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Nach Auffassung der Richter spricht zumindest der so genannte Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Linksabbieger in solchen Fällen nicht die erforderliche Sorgfalt an den Tag gelegt hat (Az.: 12 U 41/01).
Das Gericht wies die Zahlungsklage eines Autofahrers gegen dessen Unfallgegner ab. Der Kläger war beim Linksabbiegen mit einem ihn überholenden Fahrzeug zusammengestoßen und meinte, den Fahrer des anderen Wagens treffe in jedem Fall eine Mitschuld.
Dies sah das Kammergericht anders. Wer abbiege, habe besondere Sorgfaltspflichten und müsse beweisen, dass er diese Pflichten auch eingehalten hat. Gelingt ihm dieser Nachweis nicht, so hafte er grundsätzlich allein.
(sueddeutsche.de / dpa/gms)
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