Auf der Autobahn besonders langsame Fahrer müssen bei einem Unfall damit rechnen, dass sie eine Mitschuld zugesprochen bekommen.
Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichtes Wilhelmshaven hin (Az.: 6 C 602/02 [I]).
Wer hier zu sehr bummelt, lädt unter Umständen Schuld auf sich. (© dpa)
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Anlass des Verfahrens war ein Unfall, bei dem ein Autofahrer einem schnelleren Wagen Platz machen wollte und von der Überholfahrbahn auf die rechte Spur wechselte. Dort prallte er dann auf den Wagen einer weiteren Autofahrerin, die mit Tempo 60 unterwegs war. Der langsame Wagen überschlug sich, die Fahrerin wurde verletzt.
Schlicht zu langsam
Das Gericht entschied, dass die Frau eine Mithaftungsquote von 50 Prozent für die Unfallschäden hat. Laut DAV hatte die Beweisaufnahme ergeben, dass sie auf der Autobahn eindeutig zu langsam gefahren war. Die Fahrerin musste sich daher die von ihrem Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr zurechnen lassen.
(sueddeutsche.de / dpa/gms)