Demnächst wird wohl das Verfassungsgericht über das Handyverbot am Steuer befinden - so will es das Amtsgericht Gummersbach. Begründung: Sex beim Fahren sei ja auch nicht verboten.
245 Euro Bußgeld sollte ein Sünder zahlen, weil er in der bergischen Stadt Gummersbach in seinem Auto mit dem Handy in der Hand erwischt wurde (Az.: OWi 196/09). Sein Einspruch führte jetzt zu einem erstaunlichen Beschluss des zuständigen Amtsrichters: Er hält des entsprechenden Paragraphen der Straßenverkehrsordnung schlicht "für verfassungswidrig" und will dazu erst einmal eine Entscheidung der Verfassungsrichter in Karlsruhe einholen.
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Das Handyverbot am Steuer verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, befand der Richter. Und liefert dafür eine fein ziselierte juristische Begründung.
Das Verbot solle gewährleisten, "dass der Fahrzeugführer (...) während der Benutzung des Mobil- oder Autotelefons beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei hat" - die Unterstreichungen stehen so im Beschluss des Gerichts. Der Fahrer darf das Handy allerdings "benutzen, wenn er dazu das Telefon oder den Telefonhörer nicht aufnehmen oder halten muss". Feinsinnig schließt der Richter: "Nach der amtlichen Begründung soll die Vorschrift (...) also nicht gewährleisten (...), dass der Fahrzeugführer beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe auch nutzt, sondern nur, dass er beide Hände (dafür) nutzen kann."
Nun dürften aber laut Grundgesetz nicht "ungleiche Sachverhalte gleich und gleiche Sachverhalte ungleich" behandelt werden. Ein "Verbot ausschließlich der - und jeglicher - Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons" jedoch mache genau das: Es sei "eine Ungleichbehandlung mit anderen, gleichgelagerten Sachverhalten", die beim Autofahren vielleicht unklug, aber nun mal nicht verboten seien. Eine kleine Liste mit Beispielen dafür lieferte der Richter gleich mit: freihändig fahren zum Beispiel, am Autoradio herumfummeln, "die linke Hand demonstrativ aus dem geöffneten Fenster der Fahrertür baumeln zu lassen" oder sich rasieren.
Und: Sex beim Fahren sei schließlich auch nicht verboten - allein oder mit Begleitung. Mit keinem Wort sei in der Straßenverkehrsordnung untersagt, "während eines Gesprächs mit einer (...) Beifahrerin an dieser - mit ihrem Einverständnis - sexuelle Handlungen von einiger Erheblichkeit über oder unter ihrer Bekleidung vorzunehmen" oder "selbstbefriedigende Handlungen vorzunehmen". Warum also das Telefonieren mit Handy am Ohr?
Die Entscheidung der Verfassungsrichter könnte interessant werden. Nicht zuletzt ihre Begründung.
- Urteil Schadensersatz für Spritfresser 04.12.2008
- Urteil Die Sirene muss tönen 17.02.2006
- BVerfG-Urteil Ein Auto ist keine Waffe 18.09.2008
- Europäischer Gerichtshof Jeder hat ein Recht auf saubere Luft 25.07.2008
(sueddeutsche.de/Pressinform/gf)
Hass auf Homosexuelle
Abgelenkt zu sein ist generell gemäß StVo verboten:
"§1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."
Ich kann keine ständige Vorsicht ausüben, wenn ich abgelenkt bin.
Der aus typisch politischem Aktionismus hinzugefügte Text zum telefnieren ist schlampig und unnötig:
"§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist."
Nicht das wählen oder auf das Display schauen lenkt stark ab sondern das telefonieren selbst. Und das lenkt mindestens so stark ab, wie eine Unterhaltung mit dem Beifahrer (auch das könnte man als Verstoß gegen §1 auffassen). In jedem Fall hat der Richter hier m.E. Recht, denn ein ganz besonderer spezifischer Fall ist hier ins Gesetz geflossen. Viele gleich- und ähnlich gelagerte Fälle sind ignoriert worden (war nicht wichtig, siehe oben: Aktionismus).
Unabhängig davon, sollte man das telefonieren am Steuer ahnden, denn es stellt tatsächlich eine starke Ablenkung dar. Das hätte man aber auch im Bußgeldkatalog festlegen können. Und bitte ALLE Telefonate, auch die mit Freisprecheinrichtung. Wer telefonieren will kann auch anhalten.
Allgemein steht so viel Unfug in unseren Gesetzen, dass sich die Balken biegen. Aber statt darin aufzuräumen wird dauern noch angeflickt ...
Solange Rauchen beim Fahren erlaubt ist, ist ein Telefonierverbot völlig unverhältnismäßig. Habe mich als Ex-Raucher früher mehrere Male in gefährliche Situationen gebracht, um heruntergefallene Glut zu löschen...
Ein Handy (oder ein Getränk) kann man - wenn erforderlich - sofort einfach fallen lassen ans Lenkrad greifen und nix Schlimmeres passiert!
Das telefonieren am Steuer eine leichtfertige Handlung ist und die Unfallgefahr drastisch steigt, wird niemand ersthaft bezweifelt. Wie sieht es aber aus wenn man am Steuer Raucht und die Kippe einem runterfällt, oder man von einer Bratwurst o.ä, welche man sich zwischen den Zielen reinschiebt, die Sose auf dem Shirt hat- ich schätze dass dieses die Konzentration um einiges mehr in Anspruch nimmt.
Meiner persönlichen Meinung sollte entweder alles erlaubt, oder eben alles verboten werden was nicht direkt mit dem Fahren zu tun hat.
Ich spreche hier aus Erfahrung - ich habe wärend ich das Navi umgestellt habe, einen Fahradfahrer, den ich deswegen übersehen habe, umgenietet. Zum Glück ist alles relativ glimpflich ausgegangen. Trotz dem werde ich mir in Zukunft drei mal überlegen ob ich gerade eine Flasche öffne, ein Anruf anneme oder eben sonst irgend etwas mache das mich Ablenkt.
Die Argumentation des Amtsrichters kann ich nachvollziehen. Dass sich das Verfassungsgericht damit beschäftigen muss folgt daraus. Schwachsinnig ist es trotzdem, weil das Handy-Verbot schwachsinnig ist, wie so viele andere Verbote auch. Täglich wird in Deutschland millionenfach im Auto mit dem Handy in der Hand telefoniert. Wieviele Telefonate werden geahndet? Ich denke der prozentuale Anteil ist so gering, dass der hier verbleibende Platz für die Nachkommastellen nicht ausreicht. 40 und 1 Punkt ist lachhaft. Wer im Auto telefoniert und dabei einen Unfall verursacht, und die Versicherung kann das nachweisen, der wird nie wieder im Auto telefonieren.
Schwachsinniger geht es kaum noch. Telefonieren lenkt defintiv vom fahren ab. Jeder klar denkende Mensch kann dies bei sich selber feststellen.
Also gehört es verboten.
Eine völlig unsinnige Diskussion.
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