Die Techniker in den Entwicklungszentren der Autohersteller leben derzeit in einer Art Paradies: Was immer sie sich ausdenken, wird tatsächlich umgesetzt, wenn es denn irgendwie machbar ist. Die Verantwortung freilich bleibt beim Fahrer.

Für den Autofahrer bedeutet das, dass er von viel hilfreicher Elektronik umgeben ist, die ihn vor Unfällen bewahren soll. Nicht geklärt ist jedoch die Frage, was auf Autofahrer zukommt, wenn die elektronischen Helfer einmal nicht das tun, was sie sollen.

Headup Display, BMW, Fahrsicherheit, elektronische HIlfssysteme, Foto: dpa

Von viel hilfreicher Elektronik umgeben: Headup-Display in einem BMW (© Foto: dpa)

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Dass ein ABS das Blockieren der Räder verhindert und ein ESP den Unfall in zu schnell durchfahrenen Kurven nahezu ausschließt, zählt fast schon zur Selbstverständlichkeit.

Schließlich ist man technisch mittlerweile schon auf ganz anderen Ebene aktiv: Da wird dafür gesorgt, dass Hindernisse auf der Straße trotz tiefster Dunkelheit frühzeitig erkannt werden. Und es gibt Systeme, die für den richtigen Abstand zum Vordermann sorgen oder das Einparken erleichtern.

Mehrfach abgesichert, Fehlverhalten ausgeschlossen

Doch diese Hilfe kann nur genossen werden, wenn die Technik einwandfrei funktioniert. Die Autohersteller nutzen in diesem Zusammenhang jede Gelegenheit, um zu betonen, dass solche Funktionen gleich mehrfach abgesichert und ein Fehlverhalten nahezu ausgeschlossen seien.

Weil aber das Thema noch recht neu ist, hat bisher niemand eine umfassende Antwort darauf, wer die Verantwortung trägt, wenn die Elektronik im Auto versagt. "Es ist eine knifflige Frage, auf die es noch keine wirklich eindeutige Antwort gibt", meint ADAC-Mitarbeiter Maximilian Mauerer in München.

"Die Frage, wie weit es bei den Fahrassistenzsystemen zum Beispiel in Hinblick auf das Thema Produkthaftung geht, ist ein wunder Punkt", sagt auch Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrs-Sicherheitsrat.

Tatsächlich sieht es derzeit aber noch so aus, dass ein Autofahrer sich zwar über die vielen Möglichkeiten und Helfer im Auto freuen darf - wenn er sie benutzt, ist es aber wohl einzig und allein seine Verantwortung.

Trotz Tempomats ist der Prüfblick auf den Tacho Pflicht

Das gilt auch in Hinblick auf den Versicherungsschutz: "Die Fahrassistenzsysteme entbinden nicht von der Verantwortung", erklärt Katrin Rüter de Escobar, Sprecherin des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.

Ein Tempomat zum Beispiel ist zwar kein wirklich neuartiges Bauteil - die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang ist jedoch ein Hinweis darauf, was beim Versagen elektronischer Fahrhilfen zu erwarten ist.

Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 2 Ss OWi 200/06) weist Petra Schmucker, Juristin des Automobilclubs von Deutschland (AvD) in Frankfurt/Main, hin.

In dem Fall hatte ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug die zulässige Geschwindigkeit trotz eingestellten Tempomats überschritten. "Es stellte sich später heraus, dass der Tempomat defekt war", erklärt Petra Schmucker.

Das Gericht kam zu dem Urteil, dass der Fahrer für die Einhaltung des Tempos verantwortlich ist, nicht die Technik.

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