Die generelle Straßenzulassung haben auch umfangreiche Crash-Tests des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherer (GDV) sowie ein mehrmonatiger Feldversuch der Technischen Universität Kaiserslautern möglich gemacht. Sie bestätigten: Der Segway Personal Transporter soll am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

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Um die Straßenzulassung zu ermöglichen, hat die Bundesregierung für den Segway nun eine eigene Fahrzeugklasse geschaffen: Sie läuft unter dem Begriff "elektronische Mobilitätshilfe" - kurz "eMo" - und regelt alle Vorschriften zum Segway im Sinne der Straßenverkehrsordnung.

Die rechtlichen Voraussetzungen im Detail:

- Es gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung - Fahren darf nur, wer mindestens einen Mofaführerschein hat - Segways müssen mit Licht (batteriebetrieben) und Klingel ausgestattet sein - Innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Segways nur Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege befahren. Wenn diese nicht vorhanden sind, darf auch die Straße genutzt werden - Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind nicht erlaubt - Gemeindestraßen und Feldwirtschaftswege dürfen befahren werden, wenn keine Radwege vorhanden sind - Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen ist möglichst weit rechts zu fahren. - Segways dürfen auf Fahrradstraßen nebeneinander fahren, ansonsten muss hintereinander gefahren werden - Richtungsänderungen sind durch Handzeichen anzuzeigen - Auf Radwegen haben Fußgänger Vorrang, Radfahrern ist das Überholen zu ermöglichen - Im Einzelfall und per Ausnahmegenehmigung wird die Nutzung anderer Verkehrsflächen erlaubt (damit sind weiterhin Stadtführungen in Fußgängerzonen möglich und mobilitätseingeschränkte Menschen können den Segway durchgängig nutzen) - Die Gesamtbreite des Segway beträgt nicht mehr als 70 Zentimeter - Das Tragen eines Fahrradhelmes wird empfohlen

Die Verordnung löst die Einzelregelungen der Bundesländer ab.

Wer die Verordnung im Bundesgesetzblatt nachlesen möchte, findet sie hier.

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  1. Er rollt jetzt offiziell
  2. Sie lesen jetzt Eine eigene Fahrzeugklasse namens "eMo"
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(sueddeutsche.de/gf)