Von Günther Fischer

Der smarte Elektroroller namens Segway darf ab sofort ganz offiziell auf die Straße - dank einer eigenen Fahrzeugklasse, die eigens für ihn geschaffen wurde.

Der bis dato von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Zulassungsmarathon hat ein Ende: Der Elektro-Roller Segway darf jetzt ohne umfangreiches Ausnahmeverfahren auf deutschen Straßen fahren. Die Verordnung über die Zulassung von "elektronischen Mobilitätshilfen" hat am 10. Juli den Bundesrat passiert, am 24. Juli wurde sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat einen Tag später in Kraft.

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Ein Gerät, das einfach Spaß macht: der Elektroroller Segway (© Foto: Segway)

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Das heißt: Seit dem 25. Juli 2009 dürfen Segways mit einer maximalen Breite von 0,7 Metern offiziell am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Bisher war die Segway-Nutzung in zwölf Bundesländern nur per Ausnahmegenehmigung möglich.

Die bundesweite Regelung gilt für die Benutzung von Radwegen und Straßen (wenn keine Radwege vorhanden), die nicht Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen sind. In Einzelfällen wird auch die Nutzung anderer Verkehrsflächen - zum Beispiel für Stadtführungen per Ausnahmegenehmigung erlaubt. Formale Voraussetzungen: ein Mofa-Führerschein und eine nachweisbare Haftpflichtversicherung.

Als relativ ungewöhnliches Personenbeförderungsmittel war der Elektroroller lange Zeit keiner Fahrzeugkategorie eindeutig zuzuordnen. Wer bisher den Segway fahren wollte, musste sich erst mit umständlichen und zeitaufwändigen Behördengängen bei der zuständigen Landesregierung eine Einzel-Ausnahmegenehmigung einholen. Der unbegrenzte Fahrspaß war allerdings beim Überqueren der Landesgrenze schon wieder zu Ende: Dann galten die rechtlichen Regelungen des Nachbarlandes.

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  1. Sie lesen jetzt Er rollt jetzt offiziell
  2. Eine eigene Fahrzeugklasse namens "eMo"
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