Reisepapiere:Alles an Bord?

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Wer ein Urlaubsziel im Ausland ansteuert, muss vor dem Start den nötigen "Papierkram" erledigen. Reisepass, Grüne Karte, Internationaler Führerschein - wenn Dokumente fehlen oder abgelaufen sind, handelt man sich unter Umständen eine Menge Ärger ein.

Susanne Kilimann

Ohne gültigen Personalausweis sollte auch innerhalb der EU niemand auf Reisen gehen. Liegt das Urlaubsziel außer der Europäischen Gemeinschaft, informiert man sich besser rechtzeitig über die jeweiligen Einreisebestimmungen - eventuell muss ein Visum beantragt oder der Reisepass verlängert werden. Kinder brauchen einen eigenen Pass.

Bis zum Alter von 16 Jahren reicht auch ein Eintrag im Reisepass eines Elternteils - wenn dieser mit dem King gemeinsam reist. Für Kinder ab zehn Jahren muss ein aktuelles Lichtbild ins Dokument aufgenommen werden. Selbst Haustiere brauchen einen "Ausweis", wenn sie ins Ausland mitgenommen werden. Der EU-Heimtierpass wird vom Tierarzt ausgestellt und bescheinigt, dass Bello, Mieze & Co über alle vorgeschriebenen Impfungen verfügen.

Eine Menge Stress kommt auf Autofahrer zu, wenn der Führerschein ausgerechnet beim Aufbruch in die Ferien zu Hause liegen geblieben ist und die Beamten jenseits der Grenze die Papiere kontrollieren. Die alte graue oder rosafarben Pappe muss jedoch nicht unbedingt umgetauscht werden, wenn man innerhalb der EU verreist. In allen Ländern der Gemeinschaft werden die alten nationalen Dokumente anerkannt. Verkehrsclubs wie der ADAC empfehlen dennoch, die alte Fahrerlaubnis gegen einen EU-Führerschein umzutauschen.

Spätestens wenn das zerfledderte Dokument unleserlich geworden ist und man in die Polizeikontrolle gerät, sind Schwierigkeiten vorprogrammiert. Aber auch ein gut erhaltener Führerschein aus DDR-Tagen könnte seinen Besitzer im Ausland in Erklärungsnotstand bringen. Für den EU-Führerschein verlangt die Behörde 24 Euro - allerdings können bis zu sechs Wochen vergehen, bevor man die neue Plastik-Karte in den Händen hält.

Das EU-Plastik-Dokument beschleunigt den Erwerb eines Internationalen Führerscheins, der nicht nur in Kanada und in den USA sondern in etlichen Staaten Osteuropas erforderlich ist. Wer einen EU-Führerschein besitzt oder zumindest beantragt hat, kann sich das internationale Dokument umgehend aushändigen lassen. Ein Internationaler Führerschein kostet 15 Euro und hat drei Jahre lang Gültigkeit.

Die Grüne Karte ist für die meisten europäischen Länder und Mittelmeeranrainerstaaten nicht erforderlich - aber dennoch ein nützlicher Reisebegleiter. Die "Green Card", die man vom eigenen Autoversicherer bekommt, bescheinigt, dass ein Haftpflichtschutz fürs Fahrzeug besteht. Bei Einreise in ein Nicht-EU-Land oder ein Land, in dem die Grüne Karte nicht gültig ist, muss bei der Einreise eine Grenzversicherung abgeschlossen werden. Eine Vollmacht ist nötig, wenn man sich für den Urlaub im Ausland ein Auto von Freunden oder Bekannten leiht. Bei Kontrollen muss man nachweisen, dass der Fahrzeughalter die Nutzung gestattet. Ohne Vollmacht häufen sich die Schwierigkeiten wenn das Auto geklaut wird oder wenn es im Ausland zum Unfall kommt.

Die Notfallnummern des Herstellers und die Hotlinenummer vom Automobilclub gehören natürlich auch ins Urlaubsgepäck. Praktisch sind Broschüren der Autoversicherer, die detailliert beschreiben, in welchem Land welche Formalitäten nach einem Unfall zu erledigen sind. Solche Ratgeber kann man sich zuschicken lassen oder auf den Internet-Seiten von Versicherern herunterladen. Sinnvoll ist es zudem, Fotokopien von Pass, Führerschein, Fahrzeugbrief und anderen wichtigen Dokumenten zu machen. Amtliche Gültigkeit haben die Kopien zwar nicht - doch so hat man im Notfall immerhin alle wichtigen Daten parat und erspart sich zusätzlichen Bürokratie-Stress.

Vor der Fahrt sollte sich man sich vergewissern, ob im Urlaubsland eine Warnwestenpflicht besteht. In vielen Staaten muss eine gelbe oder rote Warnweste mit dem europäischen Kontrollzeichen EN 471 getragen werden, wenn das Auto nach einem Unfall oder einer Panne verlassen wird. In einigen Ländern drohen Bußgelder bereits, wenn die Weste nicht an Bord ist.

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