Radfahren im Herbst:So wird's Licht am Fahrrad

Der Fahrradhelm könnte bald Pflicht sein und die Promillegrenze für Radler sinken. Doch gerade in der kalten Jahrezeit ist die Sicht der wichtigste Sicherheitsfaktor. Aber nicht jede Lampe ist in Deutschland erlaubt. Darüber entscheidet auch das Gewicht des Fahrrads.

"Spätestens jetzt sollten Sie sicherstellen, dass die Beleuchtung für die dunkle Jahreszeit ausreicht", sagt Oliver Reidegeld von der Deutschen Verkehrswacht (DVW) in Berlin. Wenn es schon nachmittags dunkel wird, müssen Radler ausreichend sehen können - und vor allem sichtbar sein.

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Die ersten Blätter an den Bäumen verfärben sich und fallen ab. Herbstliches Laub auf den Geh- und Radwegen gefährdet gleichermaßen Fußgänger wie Fahrradfahrer.

(Foto: dpa)

Vorgeschrieben ist nach Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ein dynamobetriebenes Vorder- und Rücklicht. Das vordere Licht muss in weißer Farbe strahlen, das Rücklicht in Rot, wie Wilhelm Hörmann vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub (ADFC) in Bremen erläutert. Auch die Leistungsstärke ist vorgeschrieben: "Drei Volt und sechs Watt muss ein Fahrraddynamo mindestens leisten", fügt Jörg Kock von der norddeutschen Fahrradgeschäfts-Kette "Mega Bike" hinzu. Die Helligkeit der Vorderleuchte muss mindestens zehn Lux betragen. Für diese Lichtstärke fällt dem Dynamo eine besondere Rolle zu.

[] "Viele ältere Fahrräder sind noch mit einem Seitenläuferdynamo direkt am Vorderrad ausgestattet", sagt Hörmann. Dabei wird der Strom durch ein Rädchen erzeugt, das an den Reifen geklemmt wird. Doch wenn sich bei Regen auf dem Reifen ein Wasserfilm bildet, findet dieses Reibrad keinen Halt mehr. Die Lampe bleibt dunkel oder flackert. "Problematisch sind im Herbst auch nasse Blätter, die zwischen Reifen und Reibrad stecken bleiben", sagt Hörmann. Feuchtigkeit schade außerdem den Verkabelungen, gerade bei älteren Dynamos komme es zu Rostbildung. "Man sollte daher immer darauf achten, dass Kabel und elektrische Kontakte gut isoliert sind", sagt Martin Dinkel von der Münchener Fahrradwerkstatt "Velo" am Ostbahnhof.

[] Weniger witterungsanfällig ist ein Nabendynamo, wie er bei modernen Rädern mittlerweile Standard ist. Matsch, Laub und Kälte können ihm meist nichts anhaben. Doch wenn das Rad zum Beispiel aus einem wärmeren Keller ins Freie gebracht wird, kann die Luft im Dynamo kondensieren und sich Wasser ansammeln, so DVW-Sprecher Reidegeld. Reparaturen sind oft vergleichsweise aufwendig und machen das Know-How einer Fahrradwerkstatt notwendig.

Induktionsdynamos sind in Deutschland nicht zugelassen

[] Es gibt noch eine dritte, wenn auch in Deutschland derzeit nicht zugelassene Form des Dynamos: den Induktionsdynamo. Das Prinzip der Induktion zur Fahrradbeleuchtung ist an sich nichts Neues. Doch bei den neuen Dynamos, die vor allem in Dänemark und den Niederlanden verbreitet sind, funktioniert dies auf besondere Weise: Eine Spule wird am Rahmen oder der Radgabel befestigt, dazu werden zwei Magnete an die Speichen geheftet. Bei jeder Umrundung induzieren die Magneten Strom in die Spule - sie leitet ihn an die Leuchten weiter. Grund für das Verbot in Deutschland ist die bislang oft nur kleinere Lichtausbeute aufgrund geringerer Stromstärke, wenngleich die Hersteller am Problem arbeiten.

[] Ebenfalls nicht erlaubt sind Batterielampen - mit einer Ausnahme: Wiegt das Rad unter elf Kilogramm, dürfen sie benutzt werden. Hintergrund: Bei diesem Gewicht wird davon ausgegangen, dass es sich beim Fahrrad hauptsächlich um ein Sportgerät, und nicht um ein Fortbewegungsmittel für den öffentlichen Straßenverkehr handelt. "Allerdings muss man im Herbst und Winter beachten, dass niedrige Temperaturen den Batterien Energie entziehen", gibt Martin Dinkel zu bedenken. Der Werkstattexperte rät vor allem in der dunklen Jahreszeit, immer Ersatzbatterien bei sich zu tragen, beziehungsweise Akkus rechtzeitig aufzuladen.

Fazit: Ob Batterie oder Dynamo: Für besonders gute Sichtbarkeit sind starke LED-Leuchten geeignet. "Mit 40 oder 50 Lux fällt man im Verkehr einfach stärker auf als mit einer Zehn-Lux-Glühbirne", sagt Jörg Kock. Um andere Verkehrsteilnehmer mit dem grellen Lichtkegel nicht zu blenden, sollte der Strahl schräg nach unten gerichtet werden und in etwa 15 Metern vor dem Vorderrad auf den Boden treffen. Zusätzlich zur Lichtanlage gehören zu einem gut sichtbaren Fahrrad die Rückstrahler: Gesetzlich vorgeschrieben sind neben der Beleuchtung Reflektoren an Pedalen sowie an Vorder- und Hinterrad. Im Herbst sei es besonders wichtig, darauf zu achten, dass diese nicht durch Matsch verdeckt werden, sagt ADFC-Sprecher Hörmann. Lichtanlage und Reflektoren müssten regelmäßig gewartet werden.

Auch Kleidung kann die Sichtbarkeit von Fahrradfahrern erhöhen. "Zum Beispiel durch reflektierende Bänder fürs Hosenbein oder kleine LED-Lichter am Armband und im Fahrradhelm", sagt Oliver Reidegeld von der Deutschen Verkehrswacht (DVW). Besser für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar sei auch, wer anstelle dunkler helle Kleidung trage.

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